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Archiv Inhalt § 218 StGB

„Verfassungsrechtlich unzulässig“

Die Debatte um die Streichung des § 218 StGB nimmt Fahrt auf – heute ist die Erste Lesung. Die Initiatoren sprechen von 327 Unterstützern.
Protest gegen Paragraph 218
Foto: Christian-Ditsch.de via www.imago-images.de (www.imago-images.de) | Die Gegner des Paragraphen 218 mobilisieren auch die Straße: Hier eine Demo vor dem Brandenburger Tor.

Am heutigen Donnerstag werden die Abgeordneten des Bundestags ab 16 Uhr 25 in Erster Lesung den „Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs“ (Bundestagsdrucksache 20/13775) debattieren. Am Dienstagabend sah die Tagesordnung für die Aussprache 80 Minuten vor. Mitdebattiert werden soll auch der Antrag „Versorgungslage von ungewollt Schwangeren verbessern“ (Bundestagsdrucksache 20/13776). Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen übertragen. Mit dem Gesetzesentwurf wollen 236 Erstunterzeichner aus den Reihen der Bundestagsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der Gruppe Die Linke, vorgeburtliche Kindstötungen auf Verlangen der Schwangeren bis zum Ende der 12. Schwangerschaftswoche ...

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