Auf dem Weltgipfel „Millenniums-Entwicklungsziele“ 2005 bekräftigte jeder UN-Mitgliedstaat seine Schutzverantwortung für die Zivilbevölkerung, bekannt als „Responsibility to Protect“ (R2P). Der Gipfel erklärte, dass „jeder einzelne Staat Verantwortung trägt, seine Bevölkerung vor Völkermord, Kriegsverbrechen, ethnischen Säuberungen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu schützen“. Die internationale Gemeinschaft hat über die Vereinten Nationen zudem die Verantwortung, im Einklang mit der UN-Charta „geeignete diplomatische, humanitäre und andere friedliche Mittel einzusetzen, um zum Schutz der Bevölkerung beizutragen“.
Verantwortung für die Ukraine
Angesichts der verschärften Angriffe Russlands auf Zivilisten und die kritische Infrastruktur ist die Verteidigung der Ukraine zum Testfall geworden. Hat das internationale Bekenntnis zum Schutz der Zivilbevölkerung noch eine praktische Bedeutung?
