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Archiv Inhalt Gastkommentar der CDL-Vorsitzenden

Suizidprävention sollte der Vorrang eingeräumt werden

Alle Entwürfe zum geplanten Gesetz zur Suizidbeilhilfe sind abzulehnen. Das Tötungsverbot darf nicht aufgeweicht werden. 
Hand eines Patienten
Foto: imago stock&people via www.imago-images.de (www.imago-images.de) | Suizidprävention sollte eindeutig der Vorrang vor Suizidbeihilfe gegeben werden.

Am kommenden Donnerstag will der Bundestag ein Gesetz zur Suizidbeihilfe beschließen, das mehr oder weniger restriktiv – je nach Gesetzentwurf – ist. Medizinische Fachkreise kritisieren, dass die Abstimmung zu früh und ohne angemessene Diskussion komme und fordern, dass vor einer gesetzlichen Regelung der Suizidbeihilfe ein Präventionskonzept gesetzlich verankert werden sollte. Dieser Auffassung ist zuzustimmen.

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