Wer ein Organ spendet, leistet einen Akt der Hilfsbereitschaft und Solidarität. Die Transplantation von Herz, Leber, Niere oder Lunge rettet Leben. Infolgedessen sind nach dem Transplantationsgesetz von 2012 die Krankenkassen verpflichtet, ihre Mitglieder regelmäßig schriftlich über den guten Zweck der Organspende zu informieren und sie aufzufordern, im Organspendeausweis die Entscheidung ihrer Einwilligung oder Ablehnung zu bekunden.
Spende muss freiwillig sein
Die Organspende in der Diskussion – Ein Gastbeitrag. Von Bischof em. Heinz Josef Algermissen
