Die spanische Zentralregierung hat die Website „quieroabortar.org“ („Ich will abtreiben“) mit Informationen über die rechtlichen Grundlagen, Abläufe und Methoden einer Abtreibung online gestellt. Beim Aufrufen der Webseite öffnet sich ein Popup-Fenster: „Die Abtreibungshotline. Wenn Du eine Abtreibung hattest oder darüber nachdenkst, eine Abtreibung vornehmen zu lassen, ist diese Hotline für Dich da.“ Auf der Startseite heißt es dann: „Wir erklären Dir Schritt für Schritt, wie Du in Spanien eine Abtreibung vornehmen lassen kannst. Beachte bitte, dass das Gesetz für den gesamten Staat gilt, aber die Vorgehensweise in jeder autonomen Region unterschiedlich ist.“
Die Plattform enthält Hinweise auf die geltenden Vorschriften, regionale Unterschiede im Zugang, Informationen zu medikamentösen und chirurgischen Methoden sowie Erfahrungsberichte von Betroffenen. Außer der Hotline wird auch ein WhatsApp-Dienst angeboten. Minderjährige unter 16 Jahren benötigen nach wie vor die Zustimmung eines Erziehungsberechtigten.
Gesundheitsministerin Mónica García stellte das Portal anlässlich des 40-jährigen Jubiläums der Abtreibungslegalisierung in Spanien vor. Sie betonte, dass „sexuelle und reproduktive Rechte Gesundheit bedeuten, insbesondere für Frauen“ und warnte vor Versuchen, das Recht zurückzudrängen: „Sie können sich sicher sein, dass wir keinen Schritt zurückweichen werden.“
„Gegen die extreme Rechte: keinen Schritt zurück“
García erklärte, das Portal solle „Informationen, Beratung und Begleitung bieten, damit sich keine Frau in einer so heiklen Situation allein und orientierungslos fühlt.“ Es sei von Fachleuten aus Medizin und Recht erarbeitet und durch internationale Empfehlungen, etwa der WHO, untermauert. Laut der Ministerin hängen Entscheidungen über Mutterschaft in Spanien nach wie vor stark vom sozialen Status ab: „Deshalb müssen wir dies als universelles Recht garantieren, es ist eine Frage der öffentlichen Gesundheit und der universellen Gerechtigkeit.“
Auf ihrem „X“-Account schieb Mónica García: „Abtreibung ist ein Recht und eine Frage der sozialen Schicht: Sie darf nicht vom Geldbeutel der einzelnen Frau abhängen. Mehr Sexualaufklärung, kostenlose Verhütungsmittel. Wir fordern die Autonomen Gemeinschaften auf, das Gesetz einzuhalten. Gegen die extreme Rechte, die uns in die Vergangenheit zurückversetzen will: keinen Schritt zurück.“
Auch Gleichstellungsministerin Ana Redondo hob die Bedeutung des Zugangs hervor. Sie erklärte, dass „das Recht auf Abtreibung Hand in Hand mit der Demokratie gegangen ist“ und warnte, es sei eines der ersten Rechte, die bei einer „reaktionären Welle“ in Gefahr gerieten. Redondo verwies auf Frankreich, wo die Abtreibung Verfassungsrang erhalten hat, und mahnte, die Verweigerung aus Gewissensgründen dürfe nicht zu einem Hindernis werden: „Das Recht auf freiwilligen Schwangerschaftsabbruch darf nicht auf Kosten der Verweigerung eingeschränkt werden.“
Kritik von Vox
Nach Angaben des Gesundheitsministeriums wurden 2023 in Spanien 103.097 Abtreibungen vorgenommen, 4,8 Prozent mehr als im Vorjahr. 75 Prozent der Eingriffe fanden in den ersten acht Wochen statt. 80 Prozent erfolgen in privaten Kliniken – ein Umstand, den Kritiker als Verstoß gegen das verfassungsrechtliche Gleichbehandlungsgebot deuten.
Die linksliberale Tageszeitung „El País“ lobte das Portal als Mittel, um territoriale Ungleichheiten zu überwinden, da der Zugang in manchen Regionen des Landes nach wie vor erschwert sei. Die „Federación Mujeres Jóvenes“ (Verband Junger Frauen) wies in einem Bericht auf Hindernisse durch Gewissensverweigerungen hin und schlug vor, deren „Missbrauch“ einzuschränken.
Abtreibungsgegner reagierten mit Kritik. Einen Tag nach dem Start der Website nahm die Stadt Madrid auf Initiative der rechtskonservativen Partei Vox einen Antrag an, wonach in städtischen Einrichtungen verpflichtend Informationen über das „Post-Abortion-Syndrom“ bereitgestellt werden müssen. Vox-Vertreterin Carla Toscano forderte, „das Schweigen rund um das Post-Abortion-Syndrom zu beenden“.
Die Partei stützt sich dabei auf das „Referenzhandbuch der Psychiatrie, DSM III (Diagnostisches und Statistisches Handbuch)“, das zwischen 1980 und 1999 gültig war, um das klinische Bild zu erfassen. Seine Definition sei laut Toscano jedoch in der folgenden Ausgabe „aufgrund politischen Drucks und ideologischer Interessen“ verschwunden. Sie führt Symptome wie Depressionen, Angstzustände und Schuldgefühle an. Kritiker werfen Vox hingegen vor, damit das „Recht auf Abtreibung“ politisch infrage zu stellen.
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