MENÜ
Klarer Kurs, Katholischer Journalismus
Archiv Inhalt

Sieg vor Menschenrechtsgerichtshof

EGMR-Richter sprechen Klaus Günter Annen Entschädigung zu und rügen deutsche Gerichte wegen Missachtung der Meinungsfreiheit
Foto: dpa | Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg.

Straßburg (DT/KNA/reh) Nach einem Urteil des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs (EGMR) sind die Protestaktionen des Lebensrechtlers Klaus Günter Annen vor Frauenarztpraxen und im Internet von der Meinungsfreiheit gedeckt. Der Deutsche sei in seinen Grundrechten verletzt worden, als deutsche Gerichte seine Flugblatt-Proteste verboten, entschieden die Straßburger Richter am Donnerstag. Der EGMR sprach Annen wegen Verletzung der Meinungsfreiheit eine Entschädigungszahlung von rund 13 700 Euro zu.

Hinweis: Dieser Archiv-Artikel ist nur für unsere Digital-Abonnenten verfügbar.
Gratis-Abo
0,00 €
für 3 Wochen
  • Lieferung endet automatisch
  • Ohne Risiko
  • 3 Wochen gratis ePaper *
Unsere Empfehlung
Ohne Abo lesen
Nur zahlen, wenn
gelesen wird
  • Volle Flexibilität
  • Jederzeit unterbrechen
  • Unbegrenzter Zugriff auf die-tagespost.de
  • Unbegrenzter Zugriff auf alle ePaper-Ausgaben
Jetzt starten
Digital-Abo
15,50 €
monatlich
  • Monatlich kündbar
  • Unbegrenzter Zugriff auf die-tagespost.de.
  • Unbegrenzter Zugriff auf alle ePaper-Ausgaben.
Ohne Abo lesen
Zurück zur Übersicht
Digital-Schnupperabo