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Repgen: „Nicht von vornherein völkerrechtswidrig“

Der Rechtshistoriker Tilman Repgen mahnt, das Vorgehen der USA gegen den Iran nicht vorschnell zu verurteilen. Er verweist auf das Naturrecht.
Luftangriff auf Teheran
Foto: IMAGO/SalamPix/ABACA (www.imago-images.de) | Luftangriff auf Teheran am 1. März 2026.

Der renommierte Rechtshistoriker und Dekan der Juristischen Fakultät der Universität Hamburg, Tilman Repgen, fordert dazu auf, das Eingreifen der USA im Iran nicht vorschnell zu verurteilen. Derzeit arbeitet Repgen (61), ein praktizierender Katholik und Familienvater, an einer Neuübersetzung des juristischen Standardwerks von Hugo Grotius von 1631 über das Völkerrecht: „De jure belli ac pacis libri tres“ (Drei Bücher über das Recht des Kriegs und des Friedens). Im Gespräch mit der Tagespost antwortet Repgen vom Standpunkt der Rechtsgeschichte auf die spekulative Frage, wie Grotius geurteilt hätte: „Alles ‚Wäre, Hätte, Wenn‘ ist grundsätzlich unter Historikern verpönt.

Hinweis: Dieser Artikel ist vor Abschluss des Probeabos erschienen, weswegen er in diesem nicht enthalten ist.
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