Politik

Religionsfreiheit unter Druck

Christen leiden vermehrt unter Diskriminierung und Verfolgung, weiß das Europaparlament. Von Stephan Baier
Nach Angriff auf Pilger-Bus in Ägypten - Trauerfeier
Foto: dpa | In vielen Staaten der Welt ist christliches Leben heute wieder Kreuzesnachfolge. Das gilt nicht nur, aber vor allem für die islamische Welt.

Lange schien es so, als sei die Religionsfreiheit auf politischer und diplomatischer Ebene zum bloßen Lippenbekenntnis verkommen. Doch spätestens die Terroranschläge auf koptische Kirchen Anfang 2011 öffneten vielen im Westen die Augen. Der Einsatz für bedrängte und verfolgte religiöse Minderheiten wurde von einem Orchideenthema vereinzelter christlicher Abgeordneter zu einem Zentralanliegen der EU-Außenpolitik.

2014 bildete sich eine interfraktionelle Arbeitsgruppe „Religions- und Glaubensfreiheit“ im Europäischen Parlament. 2016 berief die EU-Kommission den slowakischen Christdemokraten Ján Figel zum EU-Sondergesandten für die Förderung der Religions- und Weltanschauungsfreiheit außerhalb der EU. In diesem Amt wurde er zweimal bestätigt.

Das Europäische Parlament ging dazu über, nicht länger vage von Verstößen gegen die Rechte religiöser Minderheit zu fabulieren, sondern Opfer wie Täter beim Namen zu nennen. Die Abgeordneten scheuten sich nicht, das Vorgehen des IS gegen Christen und Jeziden als Genozid zu brandmarken, verurteilten Bewegungen und Staaten, erklärten sich mit den Opfern religiöser Verfolgung solidarisch. In der Vorwoche verabschiedete das Europäische Parlament einen Text, in dem beispielsweise die staatlichen Stellen Pakistans aufgefordert werden, für die Sicherheit von Asia Bibi und ihrer Familie zu sorgen.

Was aber versteht die Europäische Union unter Religionsfreiheit? Die – übrigens längst rechtsverbindliche – Grundrechtecharta der Europäischen Union anerkennt, dass jede Person „das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit“ hat. Definiert wird dieses Recht als „die Freiheit, die Religion oder Weltanschauung zu wechseln, und die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung einzeln oder gemeinsam mit anderen öffentlich oder privat durch Gottesdienst, Unterricht, Bräuche und Riten zu bekennen“.

Eine in der Vorwoche verabschiedete Entschließung des Europäischen Parlaments argumentiert sogar naturrechtlich: Die Gedanken- und Gewissensfreiheit sowie die Freiheit der Religion sei „ein allen Menschen naturgegebenes Menschenrecht“.

Nur an einer Stelle schimmert das laizistische Verständnis Frankreichs und Belgiens durch, nämlich wenn das Europaparlament feststellt, „dass der Grundsatz der Trennung von Kirche und Staat in Europa und weltweit ein wesentlicher verfassungsrechtlicher Grundsatz ist“. Säkularismus meine „eine strenge Trennung zwischen religiösen und politischen Instanzen“, weshalb „jegliche religiöse Einmischung in die Arbeitsweise staatlicher Institutionen und jede öffentliche Einmischung in religiöse Angelegenheiten abzulehnen ist“.

Insgesamt hat sich die EU eher von kooperativen Ansätzen inspirieren lassen, wie sie Deutschland und Österreich prägen. Artikel 17 des Lissabon-Vertrags zementiert zunächst die unterschiedlichen Gegebenheiten der EU-Mitgliedstaaten: „Die Union achtet den Status, den Kirchen und religiöse Vereinigungen oder Gemeinschaften in den Mitgliedstaaten nach deren Rechtsvorschriften genießen, und beeinträchtigt ihn nicht.“ Damit sind alle Konkordate wie die verfassungsrechtlichen Gegebenheiten in den 27 EU-Mitgliedstaaten gesichert.

Zugleich aber bekennt sich die EU zu „einem offenen, transparenten und regelmäßigen Dialog“ mit den Kirchen und Religionsgemeinschaften „in Anerkennung ihrer Identität und ihres besonderen Beitrags“. Dieser Dialog findet seitens der EU-Kommission und des Europäischen Parlaments sowohl informell wie auch in einem institutionalisierten Rahmen statt.

In seiner in der Vorwoche verabschiedeten Entschließung bestätigt das Europäische Parlament, dass Religionsfreiheit eine individuelle wie eine kollektive Dimension hat: Es geht um „das Recht des Einzelnen… seine Religion und Überzeugungen ohne Beschränkung zu wechseln oder aufzugeben“, seine Religion „einzeln oder gemeinsam mit anderen privat oder öffentlich zu praktizieren und zu bekennen“. Zur Religionsausübung gehören auch „Gottesdienst, Riten, Bräuche und Unterricht“.

In einer interessanten Volte spricht das Europäische Parlament auch den Atheisten Religionsfreiheit zu, nämlich als „Recht, sich zu keiner Religion oder Weltanschauung zu bekennen“. Der EU geht es also um ein breit gefächertes Recht, „nicht zu glauben, theistische, nichttheistische, agnostische oder atheistische Ansichten zu vertreten und sich vom Glauben abzuwenden“. Und weiter: „Einer oder keiner Religion oder Weltanschauung anzuhängen, ist ein absolutes Recht, das unter keinen Umständen eingeschränkt werden darf.“

Zwei Absätze später kommt dann doch eine Einschränkung, weil nämlich „Religionsfreiheit dort enden muss, wo durch ihre Ausübung die Rechte und Freiheiten anderer verletzt würden“.

Was macht Europa diesbezüglich Sorgen? In den vergangenen Jahren sei „weltweit ein dramatischer Anstieg der Verstöße gegen die Religions- und Weltanschauungsfreiheit zu verzeichnen“ gewesen. Die „Verfolgung von Gläubigen und Nichtgläubigen“ habe erheblich zugenommen. Ausdrücklich verurteilt das Europäische Parlament, „dass religiöse Angelegenheiten für politische Zwecke missbraucht werden“, sowie dass ethnische und religiöse Gruppen verfolgt werden. Verurteilt werden im vorliegenden Text auch Zwangskonvertierungen und Zwangsehen, und dass „in einigen Ländern Strafgesetze gelten, durchgesetzt werden oder eingeführt werden sollen, nach denen für Blasphemie, Konvertierung oder Abfall vom Glauben Strafen, auch die Todesstrafe, vorgesehen sind“.

Dies betrifft vor allem, aber nicht nur islamische Staaten mit scharfen Blasphemiegesetzen, wie etwa Pakistan. Angesprochen fühlen muss sich auch Indien, wo immer mehr Bundesstaaten mit Konversionsverboten Druck auf Christen und Muslime ausüben. In der Straßburger Debatte meinte der Autor des Berichts, der polnische Christdemokrat Andrzej Grzyb, die Religionsfreiheit sei heute „in einer dramatischen Lage“. Es gebe eine „Instrumentalisierung der Religion für politische Zwecke“.

Dies ist in vielen islamischen Ländern derzeit verstärkt der Fall, weil der Streit um den vermeintlich wahren Islam blutig ausgetragen wird – verbunden mit grausamen Übergriffen gegen religiöse Minderheiten. In einer Pressekonferenz in Straßburg hob Grzyb mit Recht hervor, „dass die Christen die am stärksten verfolgte religiöse Gruppe sind“. Auch der EU-Sonderbeauftragte Ján Figel verwies in Straßburg auf die Lage der Christen und Jeziden im Nahen Osten und sprach in diesem Kontext von „Diskriminierung, Verfolgung und Genozid“.

Während etwa Saudi-Arabien keinerlei Religionsausübung von Christen toleriert, kennen andere mehrheitlich islamischen Länder zumindest Kultusfreiheit. Wer im Libanon, in Jordanien oder in den regierungskontrollierten Teilen Syriens als Kind christlicher Eltern zur Welt kommt, genießt freie Religionsausübung. Eine Missionstätigkeit ist jedoch in keinem islamischen Land möglich, weil der Abfall vom Islam gesellschaftlich wie rechtlich streng sanktioniert ist. Selbst dort, wo in der islamischen Welt Kultusfreiheit für die christlichen Konfessionen herrscht, ist also keine Gewissensfreiheit und somit kein freier Religionswechsel denkbar. Ähnliches gilt mittlerweile für das Indien Modis, wo vermehrt gewaltsame Zwangskonvertierungen zum Hinduismus stattfinden, während die Bekehrung von Hindus zum Christentum oder zum Islam streng bestraft wird.

Welche Instrumente hat nun die EU, dem Menschenrecht der Religionsfreiheit zum Durchbruch zu verhelfen? EU-Kommissarin Vera Jourová verwies darauf, dass Brüssel mit dutzenden Staaten Menschenrechtsdialoge führe, und dass auch 2018 viele Aktivisten der Religionsfreiheit aufgrund europäischer Interventionen freigelassen wurden. Das wirkmächtigste Druckmittel der EU ist jedoch die wirtschaftliche Kraft der global größten Handelsmacht. Das Europäische Parlament fordert deshalb, „in alle Verhandlungen, die im Hinblick auf den Abschluss von Abkommen mit Drittländern geführt werden, einen Menschenrechtsdialog aufzunehmen, der die Achtung der Religions- und Weltanschauungsfreiheit umfasst“.

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Stephan Baier Asia Bibi CDU Christen Europäische Kommission Lissabon-Vertrag Religionsfreiheit

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