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Archiv Inhalt Staatliche Neutralität

Regenbogen und Elternrechte

Der Staat kann nicht neutral sein, wenn es um die körperliche und seelische Unversehrtheit von Kindern oder die gleiche Würde von Mann und Frau geht.
Pride-Flagge an Schulen
Foto: IMAGO/H. Rick Bamman/Pioneer Press (www.imago-images.de) | Vereinbar mit dem staatlichen Neutralitätsgebot? Die Pride-Flagge an Schulen erhitzt immer wieder die Gemüter.

Im US-Bundesstaat Maryland haben Eltern am 27. Juni das Recht erstritten, ihre Kinder aus dem Schulunterricht zu nehmen, wenn dort Bücher mit „LGBTQ+-inklusiven“ Inhalten behandelt werden. Der Oberste Gerichtshof der USA berief sich in seiner Entscheidung auf das Recht der Eltern, „die ‚religiöse Erziehung‘ ihrer Kinder zu bestimmen“. Fast zur selben Zeit entschied das Verwaltungsgericht Berlin, dass die „Progress-Pride“-Flagge im Hort einer Grundschule hängen bleiben darf. Eltern einer Schülerin der betreffenden Grundschule hatten geklagt, weil sie dadurch das staatliche Neutralitätsgebot verletzt und Kinder unzulässig beeinflusst sahen. Das Gericht wies die Klage ab unter der Begründung, das ...

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