Karlsruhe (DT/KNA) Künftig soll es im Personenstandsregister einen Eintrag für ein sogenanntes „drittes Geschlecht“ geben. Das fordert das Bundesverfassungsgericht. In ihrem Beschluss, der gestern veröffentlicht worden ist, verweisen die Richter auf das Persönlichkeitsrecht, das durch das Grundgesetz besonders geschützt sei. Deswegen sollen Menschen, die sich als intersexuell verstehen, künftig die Möglichkeit haben, sich ebenfalls in das Personenstandsregister eintragen zu lassen, ohne sich zwischen „männlich“ oder „weiblich“ entscheiden zu müssen.
Rechte für das dritte Geschlecht
Bundesverfassungsgericht fordert für Intersexuelle einen Eintrag für ein drittes Geschlecht im Personenstandsregister
