Das EU-Parlament fordert, ein „Recht auf Abtreibung“ in die „Charta der Menschenrechte der Europäischen Union“ aufzunehmen. Das ist unverfroren, Grund zu zittern, ist es nicht. Denn um ein „Recht auf Abtreibung“, welches es weder gibt, noch geben kann in die Charta aufnehmen zu können, müsste der Rat der Europäischen Union dem Wunsch der Mehrheit des EU-Parlaments einstimmig Folge leisten. Also auch Malta, Polen, Ungarn und Zypern. Ganz egal, was die Abtreibungslobby sich erträumt und ihr machtvoller parlamentarischer Arm in Straßburg ausheckt, das wird nicht geschehen.
Recht auf Abtreibung? Kein Grund zu zittern
Das EU-Parlament fordert, ein „Recht auf Abtreibung“ in die „Charta der Menschenrechte der Europäischen Union“ aufzunehmen. Grund zur Sorge? Ein Kommentar.
