Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die Türkei wegen eines Eingriffs in die Autonomie religiöser Minderheitenstiftungen verurteilt. In der Rechtssache „Mavrakis u. a. gegen Türkei“ entschieden die Straßburger Richter, dass türkische Behörden die Rechte zweier griechisch-orthodoxer Priester verletzt haben. Die Priester Niko Mavrakis und Corç Kasaoğlu waren in die Verwaltungsräte griechisch-orthodoxer Stiftungen in Istanbul gewählt worden. Die türkische Generaldirektion für Stiftungen ließ sie jedoch wieder von den Listen streichen. Begründung: Geistliche dürften solchen Stiftungsgremien nicht angehören. Die Priester zogen daraufhin vor den EGMR und beriefen sich auf die Religionsfreiheit nach Artikel 9 ...
Priester hatten geklagt: Türkei vor EGMR verurteilt
In Straßburg haben zwei orthodoxe Priester aus Istanbul Recht bekommen. Die türkischen Behörden hätten ihre Vereinigungsfreiheit verletzt.
