Der missionarische Atheismus hat in Deutschland eine gerichtliche Niederlage erlitten. Die „Kirche des fliegenden Spaghettimonsters“ darf anders als etwa die christlichen Kirchen am Ortseingang keine Tafeln aufstellen, die auf „Nudelmessen“ hinweisen. Der Satireverein habe nicht die Rechte einer Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft, stellte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe vergangene Woche fest – und wies damit eine Verfassungsbeschwerde der „Pastafaris“ gegen ein Verbot des Landes Brandenburg zurück. Schon 2017 hatte das Brandenburger Oberlandesgericht erklärt, dass die Vereinsmitglieder keine gemeinsame Weltanschauung hätten und sich nicht entsprechend betätigten.
Die „Kirche des Spaghettimonsters“
Missionarische Atheisten. Von Oliver Maksan
