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Ordensschwestern klagen gegen Gender-Vorgaben

Transtoiletten im Klosterhospiz? New Yorker Dominikanerinnen stoßen sich an einer Antidiskriminierungsmaßnahme – und klagen, weil sie ihre religiösen Überzeugungen angegriffen sehen.
Klo für Männer, Frauen und Transgender
Foto: Copyright: xDreamstimexMassimopa (www.imago-images.de) | Bald auch im Kloster?

Dominikanerinnen aus New York haben vor einem Bundesgericht Klage eingereicht. Die Ordensfrauen, die seit fast 125 Jahren im Rosary Hill Home unheilbar krebskranke Menschen kostenlos aufnehmen und begleiten, sehen ihre Sendung durch staatliche Vorgaben bedroht, die sie mit ihrem katholischen Glauben nicht vereinbaren können. Was der Staat als Antidiskriminierung versteht, empfinden sie als Zwang, ein Menschenbild zu übernehmen, das der christlichen Anthropologie widerspricht.

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Im Zentrum steht New Yorks „LGBTQ Long-Term Care Facility Residents’ Bill of Rights“, kodifiziert in § 2803-c-2 des Gesundheitsgesetzes. Schon der offizielle Titel zeigt die Stoßrichtung: Das Gesetz „erlässt eine Charta der Rechte für Bewohner von Langzeitpflegeeinrichtungen, die lesbisch, schwul, bisexuell, transgender, gender-nonkonform, nichtbinär sind, sowie für Bewohner, die mit HIV leben“. Nach Auffassung der Klägerinnen bleibt es jedoch nicht beim Schutz vor ungerechter Benachteiligung, sondern macht ein bestimmtes Verständnis von Geschlechtsidentität verbindlich.

In ihrer Klageschrift schreiben die Schwestern, das Mandat verpflichte Einrichtungen dazu, Bewohnern „Zimmer auf der Grundlage der selbst angegebenen ‚Geschlechtsidentität‘ statt des biologischen Geschlechts“ zuzuweisen. Außerdem müssten Heime den Zugang zu sanitären Einrichtungen nach derselben Logik ermöglichen und die gewünschte Anrede eines Patienten auch dann verwenden, „selbst dann, wenn der Patient nicht anwesend ist“.

Die Schwestern verweisen zudem auf Schreiben der Gesundheitsbehörde, in denen vor einer „Weigerung, einem Bewohner ein Zimmer zuzuweisen, das seiner Geschlechtsidentität entspricht“, gewarnt wird. Hinzu kommen verpflichtende Aushänge sowie Schulungen zur „kulturellen Kompetenz“. Besonders brisant sei, dass das Gesetz Einrichtungen ausnimmt, „deren Lehre das Vertrauen allein auf geistliche Mittel durch Gebet zur Heilung einschließt“ – namentlich genannt werden die Church of Christ sowie Scientist „und ihre Töchtergesellschaften“ –, nicht aber katholische Werke.

Die Klage macht geltend, das New Yorker Gesetz verlange von den Schwestern, „entweder ihre religiösen Überzeugungen aufzugeben oder ihre 125 Jahre alte Mission der Barmherzigkeit gegenüber den sterbenden Armen aufzugeben.“

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José García Glaube Katholizismus

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