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Weltweit sind mehrere Staaten dabei, die Euthanasie zu legalisieren. Notwendig ist das nicht. Menschen haben stets die Wahl. Ein Kommentar.
Debatte um assistierten Suizid
Foto: Bernd Thissen (dpa) | Der Gesetzgeber in Deutschland ist nicht dazu gezwungen, Regelungen zu ersinnen, die die von tollkühnen Richtern erfundenen Grundrechte exekutieren helfen.

Die Euthanasie ist auf dem Vormarsch. Unaufhaltsam. Scheint so. In Portugal liegt Staatspräsident Rebelo de Sousa ein Gesetz zur Unterschrift vor, das die „Tötung auf Verlangen“ im Westen der Iberischen Halbinsel legalisieren würde. Im deutlich größeren Spanien wird erwartet, dass nach dem „Congreso de los Disputados“ auch der „Senado“ demnächst einer Gesetzesvorlage zustimmt, die es Ärzten erlaubt, volljährigen Sterbewilligen, die an einer „schweren und unheilbaren Krankheit“ leiden, totbringende Präparate zu verschreiben und – auf Wunsch – eigenhändig zu verabreichen. In Kanada soll die Regierung auf Verlangen eines Provinzhöchstgerichts bis zum 26.

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