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Optimismus ist nicht naiv

Die Sisyphusarbeit des Lebensschutzes zahlt sich endlich aus. Ein Kommentar.
EU-Parlament und Leihmutterschaft
Foto: IMAGO/Joly Victor/ABACA (www.imago-images.de) | Vor einigen Tagen hat das EU-Parlament in zwei Ausschüssen einen Entwurf zur Überarbeitung der „Richtlinie zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer“ angenommen, der auch Leihmutterschaft als Verbrechen des Menschenhandels aufführt.

Leihmutterschaft könnte in der EU bald verboten sein. Vor einigen Tagen hat das EU-Parlament in zwei Ausschüssen einen Entwurf zur Überarbeitung der „Richtlinie zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer“ angenommen, der auch Leihmutterschaft als Verbrechen des Menschenhandels aufführt. Um zu europäischem Recht zu werden, muss die Richtlinie nun noch vom Rat der EU, der Kommission und den beiden Berichterstattern des Europäischen Parlaments bestätigt werden. Glaubt man parlamentsinternen Quellen, stehen die Chancen gut, dass dies noch vor Weihnachten passieren wird. Die Aufnahme der Leihmutterschaft in die Liste der Verbrechen des Menschenhandels geht auf den Antrag eines praktizierenden ...

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