Angesichts dramatisch steigender Neuinfektionen hat die österreichische Bundesregierung am Sonntagnachmittag einen Lockdown für Ungeimpfte verhängt.Ab Montag gelten in ganz Österreichfür alle, die weder geimpft noch genesen sind, strenge Ausgangsbeschränkungen, die Bundeskanzler Alexander Schallenberg (ÖVP), Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) und Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) am Sonntag vorstellten und mit einem Aufruf zum Impfen verbanden. Ausgenommen davon sind Kinder bis zum zwölften Lebensjahr. Der Kanzler betonte, es werde „sehr konsequent kontrolliert und sehr konsequent sanktioniert werden“.
Ungeimpfte dürfen ab Mitternacht den privaten Wohnbereich nur mehr zu Besorgungen für den täglichen Bedarf, für den Besuch von Arzt und Apotheke, für den Weg zum Arbeitsplatz, zu Schule und Universität oder aus Gründen der körperlichen und psychischen Gesundheit verlassen. Ausdrücklich erlaubt ist aber auch die „Befriedigung religiöser Grundbedürfnisse“, wozu bei Christen zweifelsfrei der Besuch von Gottesdiensten zählt.
Fake news zu Gottesdienstverbot
Als falsch erwiesen sich damit die am Samstag von mehreren Internetportalen verbreiteten Behauptungen, Österreichs Regierung wolle Ungeimpfte von Gottesdiensten ausschließen; diese dürften auch zu Weihnachten nicht zur Kirche gehen. Anders als noch im ersten allgemeinen Lockdown im Frühjahr 2020 wird nun niemand vom Gottesdienstbesuch ausgeschlossen. In der von der Vollversammlung der Bischofskonferenz am Donnerstag beschlossenen und seit Samstag gültigen Rahmenordnung heißt es vielmehr:
„Um niemanden von der Feier öffentlicher Gottesdienste von vornherein auszuschließen, ist die Teilnahme weiterhin ohne Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr … möglich.“ Gottesdienstbesucher müssen auch künftig weder einen 3-G-Nachweis noch einen 2-G-Nachweis erbringen.
Verpflichtend ist jedoch weiterhin das Tragen einer FFP2-Maske während des Gottesdienstes. Ein 3-G-Nachweis ist laut Bischofskonferenz lediglich von jenen gefordert, die einen liturgischen Dienst versehen. Bei Taufen, Trauungen, Firmungen und Erstkommunionfeiern entfällt die Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske, wenn sich alle Beteiligten zuvor auf einen 2-G-Nachweis verständigt haben. DT/sba
Die Printausgabe der Tagespost vervollständigt aktuelle Nachrichten auf die-tagespost.de mit Hintergründen und Analysen.