Das Kirchenasyl existierte als „Heiligtums-asyl“ bereits, als es noch keine Kirchen gab. Es ist eine der ersten kulturgeschichtlichen Errungenschaften der Menschheit und findet sich in nahezu allen Kulturen wieder. Schon früh galten Tempel als geschützte Orte. Diesen umfassenden Schutz vergangener Zeiten gibt es so schon lange nicht mehr. Dennoch gibt es bundesweit derzeit etwa 445 Fälle, in denen die Zuflucht in Kirchen in Anspruch genommen wird. Deshalb hat das Münchener Oberlandesgericht jetzt in einer Entscheidung noch einmal deutlich gemacht, dass das Kirchenasyl nicht vor Strafverfolgung wegen illegalen Aufenthalts in Deutschland schützt. „Das Kirchenasyl verbietet dem Staat kein Handeln und zwingt ihn auch ...
Nur als ultima ratio
Urteil: Kirchenasyl zwingt den Staat nicht zur Duldung. Von Heinrich Wullhorst