Die Debatte über den Sonntagsschutz im Handel geht in die nächste Runde: Die Bundesregierung plant zum 1. Januar 2027 eine Ausweitung der Sonn- und Feiertagsbeschäftigung in Bäckereien und Konditoreien. Dafür soll der Ausnahmekatalog des § 10 Arbeitszeitgesetz erweitert werden. Bislang ist die Beschäftigung von Arbeitnehmern sonntags grundsätzlich verboten; für Bäckereien bestehen begrenzte Ausnahmen.
Nix mehr mit seelischer Erhebung
Dem Einzelhandel geht es nicht gut. Kann eine Lockerung des Sonntagsschutzes für Belebung sorgen?
