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Niederlande ermöglicht Euthanasie gegen Patientenwillen

Der Oberste Gerichtshof der Niederlande hat ein Grundsatzurteil gefällt: Euthanasie ist demnach bei dementen Patienten auch gegen deren Willen möglich, sofern diese vorher eine anderslautende Verfügung verfasst haben.
Demenzpatientin
Foto: Bernd Thissen (dpa) | Beistand: Die Leiterin eines ambulanten Dienstes in Lünen drückt einer an Demenz und Parkinson erkrankten Patientin von ihr die Hand.

Bei deutschsprachigen Bioethikern und Lebensrechtlern sorgt ein Grundsatzurteil des Obersten Gerichtshofs der Niederlande für Entsetzen und Kritik. Der Grund: Die Richter erachten die Euthanasie von dementen Patienten auch gegen deren Willen für zulässig, sofern sie zuvor eine anderslautende Patientenverfügung verfasst haben. Aber der Reihe nach: Am Dienstag vergangener Woche hatte der Hohe Rat in Den Haag die Entscheidung eines vorinstanzlichen Gerichts bestätigt, das eine Ärztin vom Vorwurf des Mordes freigesprochen hatte. Die hatte im Jahr 2016 eine an Demenz erkrankte Patientin auf Wunsch ihres Ehemannes getötet.Medienberichten zufolge hatte die 74-jährige Patientin zwar tatsächlich schriftlich verfügt, dass sie im Falle eines ...

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