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Nachhilfe in Syrien-Politik: Keine Bedrohung für Leib und Leben

Eine Gerichtsentscheidung zeigt, dass die Lage in Syrien anders ist, als viele meinen.
Kinder beim Karussellfahren in Damaskus im Jahr 2024
Foto: IMAGO/Ammar Safarjalani | Spielende Kinder statt Bürgerkrieg: Für Zivilpersonen besteht laut dem Oberverwaltungsgerichts Münster derzeit keine Bedrohung mehr.

Ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 16. Juli erteilt der deutschen Politik Nachhilfeunterricht in Sachen Syrien.  Im Rechtsstreit zwischen dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und einem 2014 nach Deutschland eingereisten Syrer hat es gegen die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft und auch des subsidiären Schutzes an den wegen Schlepperei verurteilten Mann entschieden. Das Gericht stellt fest, dass in Syrien für Zivilpersonen derzeit keine Bedrohung ihres Lebens oder ihrer körperlichen Unversehrtheit infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines Bürgerkriegs besteht.

Hinweis: Dieser Artikel ist vor Abschluss des Probeabos erschienen, weswegen er in diesem nicht enthalten ist.
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