Ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 16. Juli erteilt der deutschen Politik Nachhilfeunterricht in Sachen Syrien. Im Rechtsstreit zwischen dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und einem 2014 nach Deutschland eingereisten Syrer hat es gegen die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft und auch des subsidiären Schutzes an den wegen Schlepperei verurteilten Mann entschieden. Das Gericht stellt fest, dass in Syrien für Zivilpersonen derzeit keine Bedrohung ihres Lebens oder ihrer körperlichen Unversehrtheit infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines Bürgerkriegs besteht.
Nachhilfe in Syrien-Politik: Keine Bedrohung für Leib und Leben
Eine Gerichtsentscheidung zeigt, dass die Lage in Syrien anders ist, als viele meinen.
