Mit dem Cannabisgesetz (kurz: CanG) wird seit dem 1. April der private Eigenanbau durch Erwachsene zum Eigenkonsum sowie der gemeinschaftliche, nicht-gewerbliche Eigenanbau von Cannabis in Anbauvereinigungen legalisiert. Autofahren unter dem Einfluss von Cannabis oder anderen Drogen ist aber weiterhin verboten (§ 24a Straßenverkehrsgesetz) und unter Umständen strafbar (§ 316 oder § 315c Strafgesetzbuch).
Mit Cannabis am Steuer - wird das teuer?
Im Bundestag beraten die Parteien darüber, welche Konsequenzen die neuen Regelungen für den Straßenverkehr haben sollen.
