Wie weit darf der Staat bereit sein, sein eigenes Recht zu beugen, um den Vorstellungen einer kleinen gesellschaftlichen Gruppe gerecht zu werden? Liest man in diesen Tagen vereinzelte Positionierungen zu den Aktionen gegen die sogenannte „Letzte Generation“, hat man das Gefühl, dass er sich bis zur Unkenntlichkeit verbiegen muss, wenn der Protest nur radikal genug ist. „Bundesweite Razzien gegen harmlose Klimaaktivisten bei eigener klimapolitischer Vorsatzlosigkeit: So entfremdet man eine ganze Generation von der Politik“, das konnte man jüngst in der Wochenzeitung „Die Zeit“ lesen. Amnesty International hält die Aktionen für „mit den Menschenrechten nicht vereinbar“.
„Letzte Generation“: Das Recht klebt nicht auf der Straße
Ist es richtig, dass die Sicherheitsbehörden gegen die „Letzte Generation“ mit härteren Mitteln vorgehen? Die Juristen streiten sich.
