Die Bedeutung des Urteils, mit dem der polnische Verfassungsgerichtshof die Vornahme vorgeburtlicher Kindstötungen aufgrund einer diagnostizierten Behinderung vergangene Woche für verfassungswidrig erklärte, lässt sich kaum überschätzen. Nicht nur, weil es Menschen mit Behinderungen attestiert, dieselbe Würde zu besitzen, wie jene ohne Behinderung. Nicht nur, weil es der so offen wie schamlos praktizierten Eugenik endlich einen Riegel vorschiebt – im vergangenen Jahr wurde ganze 1.074 der rund 1.100 gemeldeten vorgeburtlichen Kindstötungen in Polen so begründet –, sondern auch, weil es die zentrale Behauptung der Abtreibungsbefürworter, es gäbe ein (Frauen-)Recht auf Abtreibung, als Fiktion entlarvt.
Warschau
Leitartikel: Ein Schlag ins Kontor
Das Urteil des polnischen Verfassungsgerichtshofes zeigt: Die „Kultur des Todes“ lässt sich stoppen. Nötig ist dazu Ausdauer und Entschiedenheit.