Die Forderung von Sven Schulze, dem neuen Ministerpräsidenten von Sachsen-Anhalt, Bürgergeldempfänger zu gemeinnütziger Arbeit zu verpflichten, ist angesichts des Zustands unseres immer schwerer zu finanzierenden Sozialstaats nachvollziehbar. Immerhin beziehen von knapp 5,5 Millionen Bürgergeldempfängern rund 1,8 Millionen Leistungen, obwohl sie grundsätzlich erwerbsfähig sind. Der Ausländeranteil im gesamten Bürgergeldbezug liegt zudem bei fast 50 Prozent. Das Bürgergeld ist nicht nur anfällig für individuellen und organisierten Leistungsmissbrauch, sondern setzt auch Anreize zur Zuwanderung in die sozialen Sicherungssysteme. In der Praxis drohen Fallstricke Eine gemeinnützige Arbeitspflicht wäre theoretisch hilfreich – ...
Leistung muss sich wieder lohnen
Gemeinnützige Arbeit für Bürgergeldempfänger ist keine Lösung. Stattdessen müssen stärkere Arbeitsanreize geschaffen und die Anreize für Sozialmigration reduziert werden.
