Die Forderung von Sven Schulze, dem neuen Ministerpräsidenten von Sachsen-Anhalt, Bürgergeldempfänger zu gemeinnütziger Arbeit zu verpflichten, ist angesichts des Zustands unseres immer schwerer zu finanzierenden Sozialstaats nachvollziehbar.
Immerhin beziehen von knapp 5,5 Millionen Bürgergeldempfängern rund 1,8 Millionen Leistungen, obwohl sie grundsätzlich erwerbsfähig sind. Der Ausländeranteil im gesamten Bürgergeldbezug liegt zudem bei fast 50 Prozent.
Das Bürgergeld ist nicht nur anfällig für individuellen und organisierten Leistungsmissbrauch, sondern setzt auch Anreize zur Zuwanderung in die sozialen Sicherungssysteme.
In der Praxis drohen Fallstricke
Eine gemeinnützige Arbeitspflicht wäre theoretisch hilfreich – praktisch drohen jedoch mehrere Fallstricke. Einerseits würden dadurch künstlich weitere – hinsichtlich ihrer Produktivität kaum kontrollierbare – staatlich subventionierte Stellen in Sektoren geschaffen, die eigentlich mehr marktwirtschaftlicher Konkurrenz statt zusätzlicher Staatsausgaben bedürfen.
Andererseits bliebe das Grundproblem bestehen, dass sich Leistung für viele Arbeitnehmer nicht mehr lohnt. Wer als alleinstehender Mann zum Mindestlohn arbeitet, darf monatlich netto mit nur rund 557 Euro mehr rechnen, als wenn er Bürgergeld beziehen würde.
Es braucht stärkere Arbeitsanreize
Statt staatlicher Arbeitspflichten braucht es daher wieder stärkere Arbeitsanreize. Dafür sind bessere wirtschaftliche Rahmenbedingungen erforderlich.
Wenn Gewinne und Löhne weniger in Bürokratie und Steuern versickern, lohnen sich auch Leistung und Verantwortung wieder mehr.
Zum anderen muss das Bürgergeld selbst strenger kontrolliert werden und weniger Anreize setzen, sich gegen Erwerbsarbeit zu entscheiden. Ebenso gilt es, Arbeitserlaubnisse für Zuwanderer schneller zu erteilen und bestehende Anreize zur Sozialmigration spürbar zu reduzieren.
Dabei geht es nicht darum, den Sozialstaat abzubauen, sondern seine zielgenaue Leistungsfähigkeit und seine Bezahlbarkeit langfristig zu sichern.
Der Autor ist Vorsitzender des Bundes Katholischer Unternehmer (BKU). Dem Verband gehören etwa 1100 Inhaber-Unternehmer, Selbstständige und leitende Angestellte an.
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