Es gebe „gute Gründe dafür, dass die Menschenwürdegarantie erst ab Geburt gilt“. Dieser Satz ist in Deutschland keine Einzelmeinung, wovon sich jeder überzeugen kann, der dieser Tage in den sozialen Medien unterwegs ist. „Wenn Menschenwürde schon vor der Geburt gelten soll, dann müssten ja alle Abtreibungen falsch und verboten sein! Wo kämen wir denn da hin?“ Das wird denen entgegengeschleudert, die Frauke Brosius-Gersdorf wegen ihrer Äußerungen zum Schutz des ungeborenen Lebens ihre Eignung als Bundesverfassungsrichterin absprechen.
Legal, also egal?
Wenn in Deutschland das Bewusstsein für die unveräußerliche Menschenwürde schwindet, hat der Staat gründlich versagt.
