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Lebensschutz: Wie der Staat Freiheit aufs Spiel setzt

Zur Unterwerfung persönlicher „Mikromoral“ unter kollektive „Makromoral“.
Grundgesetz und Lebensschutz
Foto: Friso Gentsch (dpa) | Das Grundgesetz schützt menschliches Leben von seinem Beginn bis zu seinem Ende.

Im Grundgesetz bekennt sich unser Staat „im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen“ (Präambel) zur unantastbaren Würde jedes Menschen (Art. 1), zu vorstaatlichen Menschenrechten (Art. 2 ff.) und zur Demokratie (Art. 20) – garantiert in der sogenannten „Ewigkeitsklausel“ (Art. 79). „Jeder hat das Recht auf Leben ...“ (Art. 2) – ausgenommen Ungeborene? Sie gehören – Vernunft und Wissenschaft lassen keinen Zweifel zu – zu „Jeder“. Das betont auch das Bundesverfassungsgericht und nennt Schwangerschaftsabbruch – bis auf seltene zweifelsfreie Fälle – rechtswidrig. Ein Unrecht, das indes zehntausendfach folgenlos praktiziert wird: eine ...

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