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Kritik an Urteil zum Embryonenschutz

Die EU-Kommission muss keinen Gesetzesvorschlag zur Zerstörung menschlicher Embryonen vorlegen, so entschied das Gericht der Europäischen Union. Lebensrechtler sprechen von „selektivem“ Vorgehen
EU-Kommission
Foto: dpa | EU-Bürger haben seit 2012 die Möglichkeit, Bürgerinitiativen zu Themen einzureichen, zu denen sie sich einen Gesetzesvorschlag wünschen.

Luxemburg, (DT/mlu/KAP) Lebensschützer haben die Entscheidung des Gerichts der Europäischen Union (EuG) zur Bürgerinitiative „One of Us“ (Einer von uns) kritisiert. Aus dem Urteil geht hervor, dass die EU-Kommission keinen Gesetzesvorschlag zur Zerstörung menschlicher Embryonen vorlegen muss. Für Alexandra Maria Linder, Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle, ist die Bürgerinitiative so zu einem absurden Theaterstück geworden und sage „einiges darüber aus, welchen Stellenwert die Bürger der EU tatsächlich haben“. Die 2013 durchgeführte Bürgerinitiative hatte gefordert, dass Tätigkeiten, mit denen menschliche Embryonen zerstört werden, nicht mehr von der EU finanziert werden.

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