Die gute Nachricht landete am Freitag um 16.25 Uhr auf den Smartphones: „Hossein ist frei!“ Vorangegangen waren Tage des Bangens und der Empörung: Am 7. November war Hossein K. bei einer Ladung beim österreichischen Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) in Schubhaft genommen worden. Pikant ist der Fall aus zwei Gründen: Der 20-jährige Hossein K. ist ein besonders gut integrierter, auffallend fleißiger Lehrling in einem Mangelberuf – und er bereitet sich gerade auf seine Taufe vor.
"Die Abschiebung ist
für Hossein ein Todesurteil"
Hannes Stickler, Leiter der Diakonissen-Klinik in Schladming
„Die Abschiebung ist für Hossein ein Todesurteil“, meinte der Lehrherr des angehenden Elektrikers, der Leiter der Diakonissen-Klinik in Schladming, Hannes Stickler. Begründung: Hossein kam im Iran zur Welt, sollte aber nach Afghanistan abgeschoben werden, wo er nie lebte und keinem Clan angehört. Dort sei er „vogelfrei“, so Stickler. Die Pfarrgemeinde im steirischen Schladming rief zum Gebet auf, Hunderte versammelten sich zu Mahnwachen.
Die Direktorin der Diakonie Österreich, Katharina Moser, zeigte sich entsetzt, „dass gut integrierte junge Menschen wie Hossein nach Afghanistan, das derzeit als das gefährlichste Land der Welt gilt, abgeschoben werden“. Vielen Konvertiten werde von den Asylbehörden entweder mangelnde Glaubwürdigkeit unterstellt, oder sie würden angehalten, ihren christlichen Glauben zu verstecken und zu verleugnen.
Evangelischer Bischof Chalupka attackiert die Politik
Der evangelische Bischof Michael Chalupka attackierte die Politik: „Wenn unsere Regierung international gegen Christenverfolgung auftritt, dann kann es doch nicht sein, dass Menschen, die Christen geworden sind oder auf dem Weg dorthin sind, in Länder abgeschoben werden, wo sie der Verfolgung ausgesetzt sind.“ Steiermarks katholischer Bischof Wilhelm Krautwaschl sprach sich für die Anwendung des humanitären Bleiberechts aus. Er appellierte „an die Vernunft der Beteiligten, nicht einen wunderbar integrierten Menschen abzuschieben“.
Regina Höfer und ihr Mann kümmern sich seit vier Jahren um den jungen Mann, der 2015 als unbegleiteter Minderjähriger nach Österreich einreiste, vermittelten ihm die Lehrstelle bei der Diakonie und begleiteten ihn auf dem Weg zum christlichen Glauben. „Seit er sich entschlossen hat, zu konvertieren, hat er auch Angst, dass er mit dem Tod verfolgt wird, was in Afghanistan laut Studien üblich ist“, sagt Regina Höfer.
Am Freitag teilte das Innenministerium „aufgrund der medialen Berichterstattung“ mit, Hossein K., dessen Asylverfahren „in zweiter Instanz rechtskräftig negativ entschieden worden“ war, habe nach seiner Festnahme einen Folgeantrag gestellt. „Die Prüfung des Folgeantrags des Herrn Hossein K. hat die Notwendigkeit weiterer Ermittlungsschritte ergeben, wodurch ohne Präjudiz für das weitere Verfahren Hossein K. zum Verfahren zugelassen wurde und er aus der Schubhaft entlassen wurde.“

Mit einem klaren Ja beantwortet Friederike Dostal die Frage, ob jemand wie Hossein K. in Afghanistan an Leib und Leben bedroht wäre. Die promovierte Juristin leitet das Referat „Erwachsenenkatechumenat und Verkündigung“ der Erzdiözese Wien. Sie konzipierte das Katechumenat für Taufbewerber mit muslimischem Hintergrund und begleitete in den vergangenen Jahren Hunderte ehemalige Muslime in Österreich auf ihrem Weg zur Taufe.
Im Gespräch mit der „Tagespost“ kritisiert Dostal, dass österreichische Behörden abzuschiebenden Konvertiten rieten, ihren Glauben in Ländern wie Afghanistan zu verheimlichen: Man könne ja zu Hause im Geheimen sein Christsein leben. „Das ist völlig wirklichkeitsfremd“, so Dostal. „Nicht nur, dass das nicht der Sinn des Christseins ist. Das ist eine Vorgehensweise, die den Rechtsstandards Europas widerspricht.“
Die Abschiebung von Afghanen sei in vollem Gang, „und selbst wenn es bei den Asylbehörden die Einsicht gibt, dass es nicht gefahrlos möglich ist, in Afghanistan Christ zu sein, wird die Abschiebung erlaubt, weil man den Betroffenen nicht glaubt, dass sie Christen geworden sind“, klagt die Juristin gegenüber der „Tagespost“. Die Bestätigung der Kirche, dass jemand Christ wurde, werde oft als irrelevant betrachtet. Die Behörden hätten das Recht, zu prüfen, ob jemand konvertiert ist. Das könnte aber aufgrund von Dokumenten erfolgen. Dass die Konvertiten nach ihrem Glauben gefragt werden, sei an sich kein Problem, doch erfolge dies oft inkompetent oder übergriffig. Zudem seien die Dolmetscher nicht immer mit dem religiösen Wortschatz vertraut.
Bestraft, weil sie Christen wurden
Manchmal habe sie den Eindruck, dass „Leute bestraft werden, weil sie Christen wurden. Für manche ist es ein No-go, dass man katholischer Christ wird“, sagt Friederike Dostal. „Es ist sehr erschütternd, dass nicht zur Kenntnis genommen wird, wenn wir Bestätigungen ausstellen, dass diese Leute vorbereitet wurden, dass der Bischof sie zur Taufe zugelassen hat und dass sie Christen geworden sind. Wenn auch noch Zeugenaussagen von Gemeindemitgliedern nicht zur Kenntnis genommen oder sogar lächerlich gemacht werden, dann ist das ein Eingriff in die Religionsfreiheit.“
Sollte die Konversion früherer Muslime zum Christentum grundsätzlich als Asylgrund anerkannt sein? Das sei kein Sonderwunsch der Kirchen, sagt Dostal. „Laut Flüchtlingskonvention hat jemand, der aufgrund seines Religionswechsels in seiner Heimat gefährdet ist, Anspruch auf internationalen Schutz. In allen Ländern, die den Islam als Staatsreligion haben, ist die Gefährdung sehr groß.“ Für den Konvertiten selbst sei die Heimkehr in solche Länder immer lebensbedrohlich. In vielen Fällen gebe es darüber hinaus eine Gefährdung für seine Großfamilie. Anders als in schiitischen Ländern wie dem Iran herrsche in vielen sunnitischen Ländern in solchen Fällen eine Art Sippenhaftung.
Neugetaufte als erste in Schubhaft genommen
Bis zur Flüchtlingswelle von 2015 war die Entscheidungspraxis der Asylbehörden „angemessener“, findet Dostal. Jetzt könne man den Eindruck gewinnen, „dass man einfach die Menge bändigen will“. Warum aber geraten ausgerechnet Konvertiten in den Fokus der Behörden? Dostal meint: „Es fällt auf, dass unsere Neugetauften, die man leicht findet, weil sie nicht untertauchen, die nicht kriminell werden und besser integriert sind, als erstes abgeholt und in Schubhaft genommen werden.“ Dabei zeige die Konversion auch Integrationsbereitschaft.
Immerhin werden in der katholischen wie in der evangelischen Kirche in Österreich jedes Jahr Hunderte ehemalige Muslime nach mindestens einjähriger, intensiver Vorbereitung zur Taufe zugelassen. „Bedenklich ist, dass hier den Kirchen ihre Religionskompetenz abgesprochen wird“, sagt Dostal. Sie wünscht sich, „dass die Bestätigungen der Kirchen und die Zeugenaussagen der kirchlichen Vertreter ernst genommen werden.“ Keinen Konsens gebe es zwischen Kirchen und Staat auch darüber, in welchen Ländern christliche Konvertiten gefährdet sind, berichtet Dostal, die fünf aktuelle Parallelfälle zu Hossein K. kennt: afghanische Konvertiten, deren Asylantrag in letzter Instanz abgelehnt wurde.
Zahl der Asylanträge laut „Integrationsbericht 2019“ stark rückläufig
Dabei ist die Zahl der Asylanträge laut „Integrationsbericht 2019“ stark rückläufig: Beantragten 2015 noch 88.340 Personen Asyl in Österreich, so waren es 2017 nur mehr 24.735 und im Vorjahr 13.746. 2015 wanderten 52.491 Menschen aus Afghanistan, Syrien und dem Irak nach Österreich ein, im Vorjahr dagegen 3.860. Ein Viertel aller Asylanträge kam auch im Vorjahr von syrischen Staatsbürgern, 15 Prozent von Afghanen. Von 57.200 rechtskräftigen Entscheidungen auf Asyl, subsidiären Schutz oder andere humanitäre Aufenthaltstitel waren im Vorjahr nur 39 Prozent positiv.
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