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Sprechen nicht für alle Muslime

lslamverbände sind keine Religionsgemeinschaften. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster noch einmal deutlich gemacht. Von Heinrich Wullhorst
Muslimische Dachverbände klagen vor dem OVG in Münster
Foto: Guido Kirchner (dpa) | Eine Vertreterin vom Zentralrat der Muslime steht am 09.11.2017 beim Oberverwaltungsgericht in Münster (Nordrhein-Westfalen) vor dem Landeswappen von NRW. Der schon lange schwelende Rechtsstreit steht im Zusammenhang mit dem bekenntnis-orientierten islamischen Religionsunterricht in NRW. Die beiden Kläger sind islamische Dachverbände und verlangen vom beklagten Land NRW die Einführung islamischen Religionsunterrichts als ordentliches Lehrfach in den öffentlichen Schulen als Ersatz für den 2012 eingeführten und derzeit bis 2019 befristeten Islamunterricht. (zu dpa «Gericht entscheidet über Zukunft des islamischen Religionsunterrichts» vom 09.11.2017) Foto: Guido Kirchner/dpa +++(c) dpa - Bildfunk+++ | Verwendung weltweit

Damit haben die Richter die Absicht der Organisationen durchkreuzt, das alleinige Sagen über den in einigen Bundesländern praktizierten islamischen Religionsunterricht zu erhalten. Denn sie vertreten eben nicht den Islam und repräsentieren selbst in ihrer Gesamtheit lediglich einen Teil der Muslime in Deutschland. Zu ihnen gehören Gruppierungen wie die Gemeinschaft Millî Görüº, die unter Beobachtung des Verfassungsschutzes steht. Gerne mitreden möchte auch der dem türkischen Religionsministerium direkt unterstellte Ditib-Verband. Der Zentralrat der Muslime, der sich oft in den Medien wortreich darstellt, vertritt gerade ein halbes Prozent der in Deutschland lebenden Muslime.

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