Damit haben die Richter die Absicht der Organisationen durchkreuzt, das alleinige Sagen über den in einigen Bundesländern praktizierten islamischen Religionsunterricht zu erhalten. Denn sie vertreten eben nicht den Islam und repräsentieren selbst in ihrer Gesamtheit lediglich einen Teil der Muslime in Deutschland. Zu ihnen gehören Gruppierungen wie die Gemeinschaft Millî Görüº, die unter Beobachtung des Verfassungsschutzes steht. Gerne mitreden möchte auch der dem türkischen Religionsministerium direkt unterstellte Ditib-Verband. Der Zentralrat der Muslime, der sich oft in den Medien wortreich darstellt, vertritt gerade ein halbes Prozent der in Deutschland lebenden Muslime.
Sprechen nicht für alle Muslime
lslamverbände sind keine Religionsgemeinschaften. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster noch einmal deutlich gemacht. Von Heinrich Wullhorst
