Die Gefahr naht auf leisen Sohlen. In Österreich gibt es derzeit keinen nennenswerten öffentlichen Diskurs über die Beihilfe zum Suizid. Auch im Regierungsprogramm findet sich nichts dazu. Und doch steht das bisher geltende Verbot der „Tötung auf Verlangen“ wie der „Mitwirkung am Selbstmord“ auf dem Prüfstand: Der Verfassungsgerichtshof befasst sich bis 27. Juni mit Beschwerden gegen die geltende Rechtslage, die von der „Österreichischen Gesellschaft für humanes Lebensende“ betrieben werden. Dem Beirat dieser Gesellschaft gehören etwa der Wiener Abtreibungsarzt Christian Fiala und der Gründer des Schweizer Sterbehilfe-Anbieters „Dignitas“, Ludwig A. Minelli, an. Dies sei erwähnt, damit klar ist, was hier mit „human“ gemeint ist.
Rechtfertigungsdruck auf unheilbar Kranke könnte wachsen
Sollte der Verfassungsgerichtshof der Logik der Beschwerdeführer folgend die „Entkriminalisierung der Sterbehilfe“ zulassen, wird der Rechtsfertigungsdruck auf unheilbar Kranke wachsen, die Suizidprävention in die Krise geraten und eine traurige Alternative zur Palliativpflege entstehen. Das alles als Richterrecht, ohne den Gesetzgeber, das demokratisch gewählte Parlament. Wie schon bei der Einführung der Homo-„Ehe“, die in Österreich vom Verfassungsgerichtshof fast erzwungen wurde. Höchste Zeit für eine Debatte über den Zustand der Gewaltenteilung!
Diese Debatte wird es jedoch nicht geben. Auch keinen großen gesellschaftlichen Diskurs über die Würde des menschlichen Lebens am Beginn wie am Ende. Das Wichtige und Weitreichende verschwindet hinter dem Aktuellen und Lauten: Das Höchstgericht beschäftigt sich bis 27. Juni nämlich auch mit dem Verbot von Plastiktüten, dem Kopftuchverbot an Volksschulen und rund 70 Anträgen gegen Gesetze und Verordnungen zur Eindämmung des Coronavirus. Im Windschatten solcher Aufreger bleibt eine gesellschaftspolitische Weichenstellung schon einmal unter der Wahrnehmungsschwelle.
In Österreich steht das bisher geltende Verbot der "Tötung auf Verlangen" wie der "Mitwirkung am Selbstmord" auf dem Prüfstand: Der Verfassungsgerichtshof befasst sich bis 27. Juni mit Beschwerden gegen die geltende Rechtslage.