MENÜ
Klarer Kurs, Katholischer Journalismus
Archiv Inhalt

Karlsruhe kippt Kopftuchverbot

Deutschlands Verfassungsrichter sehen die Religionsfreiheit von Musliminnen verletzt und rügen die Privilegierung christlicher Werte
Nicht zum ersten Mal beschäftigt das Kopftuch die Verfassungsrichter.
Foto: Archivdpa | Nicht zum ersten Mal beschäftigt das Kopftuch die Verfassungsrichter.

Karlsruhe/Berlin (DT/KNA/dpa) Das Bundesverfassungsgericht hat ein pauschales Kopftuchverbot für muslimische Lehrerinnen an öffentlichen Schulen für verfassungswidrig erklärt. In einer am Freitag veröffentlichten Entscheidung gab das Gericht der Klage zweier Pädagoginnen aus Nordrhein-Westfalen Recht, die im Unterricht aus Glaubensgründen ein Kopftuch, oder ersatzweise eine Mütze, tragen wollten. Das war ihnen von den Schulbehörden auf Basis des Schulgesetzes verboten worden. Der Erste Senat des Verfassungsgerichts erklärte dies nun mit sechs zu zwei Stimmen für verfassungswidrig, da das Kopftuchverbot die Religionsfreiheit verletze.

Hinweis: Dieser Archiv-Artikel ist nur für unsere Digital-Abonnenten verfügbar.
Ohne Abo lesen
Nur zahlen, wenn
gelesen wird
  • Volle Flexibilität
  • Jederzeit unterbrechen
  • Unbegrenzter Zugriff auf die-tagespost.de
  • Unbegrenzter Zugriff auf alle ePaper-Ausgaben
Jetzt starten
Unsere Empfehlung
Digital-Abo
15,00 €
monatlich
  • Monatlich kündbar
  • Unbegrenzter Zugriff auf die-tagespost.de.
  • Unbegrenzter Zugriff auf alle ePaper-Ausgaben.
Komplett-Abo
21,25 €
monatlich
  • Print & Digital
  • Mit Vertrauensgarantie
  • Flexible Zahlweisen möglich
  • Unbegrenzt Zugriff auf die-tagespost.de
  • Unbegrenzt Zugriff auf ePaper-Ausgaben
Ohne Abo lesen
Zurück zur Übersicht