Logo Johann Wilhelm Naumann Stiftung Diskriminierung von Palästinensern?

Israel und die Todesstrafe: Ein Gesetz, das polarisiert

Israels Parlament hat ein Gesetz gebilligt, das die Todesstrafe für bestimmte Terrortaten vor allem von Palästinensern erleichtern soll. Wie ist die christliche Perspektive darauf?
Protest in der syrischen Hauptstadt Damaskus gegen Israels neues Gesetz zur Anwendung der Todesstrafe
Foto: IMAGO/Hasan Belal (www.imago-images.de) | Protest in der syrischen Hauptstadt Damaskus gegen Israels neues Gesetz zur Anwendung der Todesstrafe.

Zusätzlich zu den vielen anderen heiklen Themen hat es nun auch noch die Debatte um die Todesstrafe in Israel auf die politische und mediale Tagesordnung geschafft. Das israelische Parlament, die Knesset, hat ein Gesetz beschlossen, das bei bestimmten Terrortaten die Verhängung der Todesstrafe erleichtern soll. Kritiker erwarten eine verfassungsrechtliche Auseinandersetzung vor dem Obersten Gericht, weil das Gesetz in ein ohnehin umstrittenes Nebeneinander von ziviler Justiz und Militärgerichtsbarkeit hineinwirkt und vor allem Palästinenser betreffen dürfte.

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Zugleich trifft die Regelung auf ein Klima, in dem die Erfahrung massiver Gewalt und die Forderung nach maximaler Härte in Teilen der israelischen Öffentlichkeit wieder stärker politisch artikuliert werden. Obwohl die Todesstrafe im israelischen Rechtssystem grundsätzlich vorgesehen ist, wurde sie in der Geschichte des Staates Israel extrem selten angewendet.

62 der 120 Abgeordneten stimmen dafür

Insgesamt 62 der 120 Abgeordneten des israelischen Parlaments stimmten für den Vorstoß, den die Partei des rechtsextremen Polizeiministers Itamar Ben-Gvir eingebracht hatte. „Wir haben Geschichte geschrieben", sagte der Minister nach der Verabschiedung laut „tagesschau.de“. „Ein Terrorist, der zum Töten geht, soll wissen: Er wird an den Galgen kommen.“ Auch Israels Premierminister Benjamin Netanjahu hatte laut „Tagesschau“-Bericht bei der namentlichen Abstimmung mit „Ja“ gestimmt. 48 Abgeordnete stimmten gegen das Gesetz, der Rest war abwesend oder enthielt sich.

Für die Befürworter steht der Gedanke im Vordergrund, dass eine besonders schwere Tat auch eine besonders scharfe Sanktion nach sich ziehen müsse. Die Begründung fußt regelmäßig auf zwei Punkten: Abschreckung und die Vermeidung späterer Gefangenenaustausche, durch die verurteilte Täter wieder in Freiheit gelangen könnten. Damit verbindet sich ein symbolischer Anspruch, der über Strafrecht hinausreicht. Die Todesstrafe soll zeigen, dass der Staat auf Terror nicht nur mit Sicherheitsmaßnahmen, sondern auch mit der äußersten Form von Vergeltung antwortet.

Amnesty fordert Rücknahme der Regelung

Dagegen regt sich – erwartbar – massiver Widerspruch. Bürgerrechtsorganisationen warnen vor einer Ungleichbehandlung, weil ein erheblicher Teil der einschlägigen Fälle in Militärgerichten verhandelt wird, während vergleichbare Delikte jüdischer Extremisten im israelischen Zivilrechtssystem landen. ACRI, die Association for Civil Rights in Israel, kritisiert an dem Vorhaben seit Längerem, es laufe faktisch auf eine Sonderregel zu Lasten palästinensischer Angeklagter hinaus und schwäche zugleich rechtsstaatliche Sicherungen, die gerade in politisch aufgeheizten Verfahren nötig sind.

Auch international ist die Kritik deutlich. EU-Vertreter sprachen von einem Rückschritt, Amnesty forderte die Rücknahme der Regelung, und schon im Januar hatte der UN-Menschenrechtskommissar Volker Türk bei dem Gesetzesvorhaben erhebliche Bedenken hinsichtlich der Diskriminierung von Palästinensern und der Rechtsstaatlichkeit Israels angemeldet.

Daher kommt auch von katholischer Seite eine klare Einordnung der Geschehnisse. Kardinal Pierbattista Pizzaballa, der Lateinische Patriarch von Jerusalem, sagte im Zusammenhang mit der Debatte: „Aus katholischer Perspektive gibt es keine Umstände, die eine Todesstrafe erforderlich machen würden.“ Pizzaballa knüpft mit dieser moraltheologischen Setzung damit an die Entwicklung des katholischen Lehramts an, das die Todesstrafe in der Gegenwart grundsätzlich verwirft. Maßgeblich ist die Lehre, wie sie im Katechismus in der revidierten Nummer 2267 festgehalten wird: Die Todesstrafe sei „unzulässig“, weil sie die Unantastbarkeit und Würde der Person verletze, und die Kirche setze sich für ihre Abschaffung ein.

Grenzen legitimer Staatsgewalt aus christlicher Sicht

Wichtig dabei: Das kirchliche Argument fordert keine Nachsicht für Täter. Es betont, dass Strafe den Rechtsfrieden schützen, Opfer anerkennen und die Gesellschaft vor weiteren Taten bewahren muss. Die Tötung des Täters ist aber nicht notwendig, wenn moderne Haftsysteme die Allgemeinheit schützen können, weil die Menschenwürde nicht von moralischer Leistung abhängt und durch keine Tat aufgehoben wird. Es wird sich also zeigen müssen, wie sich die Debatte entwickelt.

In Israel ist die Todesstrafe selten, weshalb die aktuellen Ereignisse umso symbolträchtiger sind: Sie berühren Israels Selbstverständnis als wehrhafte Demokratie und Rechtsstaat, sodass das neue Gesetz auch davon abhängt, ob Gerichte es als verhältnismäßig, diskriminierungsfrei und verfahrensrechtlich tragfähig bewerten. Kardinal Pizzaballa setzt damit mit seiner Äußerung einen Gegenakzent: Es geht nicht darum, die Strafe zu eskalieren, sondern die Würde des Menschen zu schützen. In Zeiten des Terrors markiert diese Position die Grenze legitimer Staatsgewalt aus christlicher Sicht.

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