Das hat eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums am vergangenen Montag in Berlin bestätigt. Auf ein solches Vorgehen hatte sich die Bundesregierung bereits grundsätzlich im Koalitionsvertrag geeinigt. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) und Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) einigten sich danach auf drei Bedingungen: Der Betroffene muss neben der deutschen noch eine zweite Staatsangehörigkeit haben, er muss volljährig sein und sich an Kampfhandlungen beteiligen. Die Regelung solle nicht rückwirkend gelten und zugleich „eine präventive Wirkung entfalten“, so die Sprecherin. (DT/KNA)
IS-Kämpfern Pass entziehen
Die Bundesregierung will deutschen Kämpfern der Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) unter bestimmten Bedingungen die Staatsangehörigkeit entziehen.