Würzburg

In die Ehe gezwungen

Ein noch junges Gesetz verbietet die Zwangsheirat in Deutschland. Trotzdem werden jedes Jahr Mädchen und Frauen in Ehen gezwungen und mit Gewalt in der Ehe gehalten.
Heirat unter Zwang
Foto: YAHOES - stock.adobe.com | Symbolbild: Ablehnende Hand einer Frau.

Die Frauen benötigen nach der Flucht aus einer Zwangsehe intensive Hilfe", so Eva Demmerle vom Sabatina e.V. Man habe aktuell eine Bewohnerin in einem Hilfsprojekt, die aus einer bestehenden Zwangsehe geflohen sei. Ihr Mann habe sie häufig geschlagen und vergewaltigt. "Schon der Kontakt war schwierig", beschreibt Demmerle, "der Mann hatte seinen Google-Account auf dem Handy der Frau installiert. So konnte er verfolgen, was sie tat." Mühsam habe die junge Frau herausgefunden, wie sie anonym im Netz surfen könne. "Meistens meldete sie sich tief in der Nacht bei unseren Mitarbeiterinnen", fährt Demmerle fort. Die Familie habe gemerkt, dass sie immer "renitenter" wurde und schickte einige Vettern, um sie zur Raison zu bringen, das heißt sie zu verprügeln. Damals sei der Entschluss gefallen, zu fliehen.  

Die Flucht beschreibt die Mitarbeiterin des Hilfswerkes als abenteuerlich. Bis zuletzt habe man nicht gewusst, ob die Flucht gelingt. Die Familien sind gut vernetzt und die Netzwerke halten Ausschau nach geflohenen Frauen, um diese auch gewaltsam zurück zu bringen. Die Flucht gelang und der erste Schritt sei, wie so oft nach gelungener Flucht, sofort das Kopftuch abzulegen. Inzwischen, so Eva Demmerle, mache die junge Frau große Fortschritte auf ihrem Weg in die Selbstständigkeit.  

In den Ferien verheiratet

Die Ferien haben in manchen Bundesländern gerade begonnen. Viel Tourismus wird es in diesem Jahr nicht geben. Eine bestimmte Sorte Reisen wird kaum ausfallen. Wie in jedem Jahr werden auch in diesem Jahr wieder Mädchen in die Heimat der Vorfahren gebracht und dort gegen ihren Willen verheiratet. In den Jahren 2006 bis 2010 war das Thema in der Öffentlichkeit sehr präsent. Danach wurde es still, die Bundesregierung hatte 2011 das Gesetz zur Bekämpfung von Zwangsehen verabschiedet.   

Im Jahr 2011 ließ das Bundesfamilienministerium zu dem Zweck eine Studie zum Thema Zwangsverheiratungen anfertigen. Das Thema wurde auf seine gesellschaftliche und strafrechtliche Relevanz abgeklopft. In einer Broschüre stellt das Ministerium die Ergebnisse vor. Die Wissenschaftler stehen zu Beginn der Studie vor dem Problem einer eindeutigen Definition, was eine Zwangsverheiratung ist. Der gefundene Konsens legt der Untersuchung sehr weit gefasste Beschreibung zugrunde. "Zwangsverheiratungen liegen dann vor, wenn mindestens einer der Eheleute durch die Ausübung von Gewalt oder durch die Drohung mit einem empfindlichen Übel zum Eingehen einer formellen oder informellen, also durch eine religiöse oder soziale Zeremonie geschlossenen, Ehe gezwungen wird und mit seiner Weigerung kein Gehör findet oder es nicht wagt, sich zu widersetzen", fasst die Studie des Ministeriums das Problem in eine tragfähige Formulierung.   

Lesen Sie auch:

Eine Studie gibt Aufschluss

Für die Studie wurden Schulen und Beratungsstellen nach Vorkommnissen oder Beratungsfällen gefragt. Die Studie nennt 3443 für das Jahr 2008. Leider wurde die Studie nicht fortgeschrieben, sodass aktuelle Zahlen bundesweit nur sehr lückenhaft vorliegen. Die Kriminalstatistik von 2017 weist 75 Fälle von Zwangsverheiratungen aus. Das ist ein deutlicher Anstieg nach 67 im Vorjahr und 50 Fällen im Jahr 2015. Nach einer Umfrage bei Beratungsstellen in Berlin wurden insgesamt 570 Fälle von (versuchter oder erfolgter) Zwangsverheiratung bekannt. Die Dunkelziffer liegt weitaus höher. Terre de Femme schätzte diese für das Jahr 2006 auf 30000. Die "Islamische Religionsgemeinschaft Hessen" widerspricht dieser Zahl in einer Stellungnahme zur schriftlichen Anhörung im Hessischen Landtag zum Problem der Zwangsehen aus demselben Jahr. Dies erscheine uns unrealistisch, so die Stellungnahme, weil diese Zahl allen jährlich bundesweit geschlossenen Ehen türkischer Migrantinnen und Migranten entspreche.  

Die Zahlen der Bundesregierung von 2011 werden nicht fortgeschrieben. Wer Zahlen sucht, muss sie einzeln zusammentragen. Im Deutschen Bundestag ist das Thema derzeit ebenfalls nicht präsent. Es seien keine besonderen Fallzahlen dazu bekannt, wie die Abgeordnete Sylvia Pantel auf Nachfrage der "Tagespost" erklärte. Sie wolle die Anfrage zum Anlass nehmen, der Frage nachzugehen.  

Jedes neunte Mädchen wird
vor Vollendung des 15. Lebensjahres verheiratet.

Nicht überall in Europa strafbar

Europaweite Zahlen von Zwangsverheiratung gibt es gar nicht, denn nur in 12 von 27 EU-Staaten gibt es überhaupt einen einschlägigen Straftatbestand. In Deutschland regelt seit 2011 der   237 StGB die Strafbarkeit von Zwangsehen. Eine Zwangsheirat wird mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft. Auch die Entführung einer Person zu diesem Zweck oder die Zwangsheirat im Ausland sind strafbar. Das Strafmaß zeigt, dass der Gesetzgeber Zwangsverheiratungen nicht für eine Bagatelle hält. Dennoch gibt es seit Erlass des Gesetzes Kritik. Im Jahresbericht 2016 fordert Terre de Femmes erneut "die Schließung der Lücken im Strafrecht: auch religiöse und soziale Zwangsverheiratungen müssen strafbar sein." Das Gesetz erfasst nur standesamtliche Ehen. Da viele Ehen aber nach religiösen Zeremonien geschlossen werden, fallen diese durch das Raster.  

Wie groß das Problem weltweit ist zeigen zwei Zahlen, die die Internationale Hilfsorganisation Care auf ihrer Webseite nennt. Jede dritte Frau weltweit heiratet vor Vollendung des 18. Lebensjahres. Jedes neunte Mädchen wird vor Vollendung des 15. Lebensjahres verheiratet. Konsequenterweise redet Care, so erklärt Sprecher Stefan Brand, von "early marriaging", das heißt Frühverheiratung statt Zwangsverheiratung. Auch Care geht bei sehr jungen Mädchen nicht von Freiwilligkeit aus. Das von Care aufgezeigte Problem erreicht unser Land auf dem Wege der Migration. Vor ein paar Jahren brandete die Debatte um die Anerkennung von Ehen mit Minderjährigen auf. Nicht selten kommen männliche Migranten ins Land und bringen sehr junge Minderjährige mit, die sie als Ehefrauen bezeichnen. Die Rechtslage ist recht eindeutig, dass verheiratete Minderjährige, die als Flüchtlinge oder Asylsuchende ins Land kommen, wie unbegleitete Minderjährige behandelt werden müssen. Bis 2017 bestand hier eine Gesetzeslücke, die es ermöglichte, dass im Mai 2016 ein Gericht in Coburg die Ehe mit einer 14-Jährigen anerkannte. Ein Gesetz legte infolge der dadurch ausgelösten Debatte durch Änderung der Ehemündigkeit im BGB im Jahr 2017 das Heiratsalter in Deutschland auf 18 fest. Ehen, die mit Personen unter 16 Jahren geschlossen wurden, können grundsätzlich nicht anerkannt werden.   

Oft von langer Hand geplant

Häufig liegt gerade bei Menschen, die aus islamischen Kulturkreisen in unser Land einreisen oder vor längerer Zeit hier eingewandert sind, ein traditionelles Verständnis der Rollen von Männern und Frauen vor. Kritiker bescheinigen dem Islam, dass eine Frau dort nichts gilt und die Frauen grundsätzlich den Männern zu gehorchen haben. Den gewöhnlichen Ablauf einer solchen Zwangsverheiratung schildert Eva Demmerle, Mitarbeiterin des Hilfswerkes Sabatina e.V. so: "Die Familie hat, zum Teil seit etlichen Jahren, nicht selten unmittelbar nach der Geburt der Tochter, einen Ehemann ausgesucht." Wenn die Tochter in ein heiratsfähiges Alter komme, werde ihr mitgeteilt, dass sie nun den "Auserwählten" zu heiraten habe. In den Ferien fliegt die Familie in das Heimatland und dort findet die Hochzeit statt.   

Häufig, so übereinstimmende Beschreibungen auch anderer Hilfswerke, handele es sich um junge Frauen, die hier geboren und aufgewachsen seien. Viele sprechen nicht einmal die Sprache ihrer Heimatländer. In unserer Kultur aufgewachsen, haben sie unsere Werte vom Zusammenleben von Mann und Frau verinnerlicht. "Mit einer Zwangsheirat kommen sie in Länder, in denen sie noch nicht einmal ohne Begleitung auf die Straße gehen dürfen. Sie kennen niemanden und sind auf das Wohlwollen der Familie ihres Mannes angewiesen", betont Demmerle. Gewalt durch Ehemänner und andere Familienangehörige sind an der Tagesordnung. Junge Frauen mit deutschem oder österreichischem Pass werden gerne als Türöffner zwangsverheiratet. Dem Ehemann steht so der Weg nach Deutschland offen.   

Lesen Sie auch:

Ehe unter Zwang ist rechtsungültig - auch im Islam

Cennet Krischak erzählt in einem Podcast für den SWR ihre Geschichte. Als junge Frau wird sie aus ihrem Dorf in Ostanatolien mit einem in Deutschland lebenden Mann zwangsverheiratet. Sie lebt in einer Parallelwelt in Deutschland. Ohne Sprachkenntnisse und ohne Schulbildung findet sie sich unvermittelt in einem fremden Land. Als sie Mutter wird, bringt ihr Mann das Kind einfach in die Türkei zu seinen Eltern, damit beide arbeiten können. Ihre Schilderung ist eine Kette von Gewalt und Demütigungen, die auch nach der Trennung nicht abreißt. Erst nach Jahren befreit sich die junge Frau aus der Zwangsehe und erlernt einen Beruf. Das war ihr vorher nicht erlaubt.   

Die Praxis der Zwangsehe wird in allen Stellungnahmen des Islam in Deutschland klar abgelehnt. Über die Ehe im Islam sagt Muna Tatari, Juniorprofessorin Seminar für Islamische Theologie der Universität Paderborn: "Nach der klassischen islamischen Normenlehre ist eine Ehe rechtsungültig, wenn sie nicht aus freien Stücken geschlossen wurde und kann auf Antrag einer der beiden Betroffenen (oder beider) annulliert werden." Ein Sprecher des Zentralrats der Muslime in Deutschland betont auf Nachfrage: "Wir sind eindeutig gegen die Zwangsehe." Der Prophet selbst habe eine solche Ehe annulliert. Christine Schirrmacher sieht das nicht so eindeutig. Die evangelische Islamwissenschaftlerin erkennt die oben genannten Tatsachen durchaus an, ergänzt allerdings in einem Vortrag von 2012, von Seiten der islamischen Rechtsgelehrten scheine denjenigen Überlieferungen größeres Gewicht zugebilligt worden zu sein, die die Verheiratung der Braut durch ihren männlichen Vormund befürworten und deren eigene Zustimmung nicht als notwendige Voraussetzung für die Eheschließung betrachteten.   

Die im Schariarecht verankerte Gehorsamspflicht der Ehefrau gegen ihren Ehemann oder das Recht des Vormunds, eigenständig für sein Mündel einen Ehevertrag abschließen zu können, leitet Schirrmacher aus der islamischen Tradition der ersten Jahrhunderte her. "Durch die Ableitung des islamischen Rechts aus Koran und Überlieferung wurden die Werte der patriarchalischen Kultur Arabiens zur Norm erhoben und ihre prinzipielle Gültigkeit von Vertretern der klassischen Theologie bis heute niemals wirksam in Frage gestellt.", legt Schirrmacher das Dilemma der Frage der Zwangsehe im Islam in unseren Tagen offen.  

Für Zwangsheiraten darf es
in freiheitlich-demokratischen Gesellschaften
keine Entschuldigung geben; die Betroffenen
verdienen jede Form der Hilfeleistung und Unterstützung.

Hilfsangebote von Staat und privaten Initiativen

Die Frauen in Notlagen brauchen Hilfe, da sie auf sich gestellt kaum eine Chance haben. Auf Anfrage zu Hilfsangeboten für betroffene Frauen teilte eine Sprecherin des Familienministeriums mit, die Zuständigkeit für Beratungs- und Unterstützungseinrichtungen für Betroffene von Zwangsverheiratung liege grundsätzlich bei den Ländern und Kommunen. Es gibt allerdings ein bundesweites Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen". Dieses bietet nach eigenen Angaben ein niedrigschwelliges und mehrsprachiges Angebot an und richtet sich auch an die Betroffenen von Zwangsverheiratung. Vom Bundesministerium wird die Initiative "Stärker als Gewalt" unterstützt, die Teil des Aktionsprogrammes der Bundesregierung "Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen" sei, teilt die Ministeriumssprecherin weiter mit. Schutz und Beratung fänden betroffene Frauen außerdem in Frauenhäusern, Schutzwohnungen und Fachberatungsstellen vor Ort, so die Sprecherin.   

Sobald einem zuständigen Jugendamt Anhaltspunkte einer Kindeswohlgefährdung bekannt werde, so eine Sprecherin des Bundesfamilienministeriums auf Nachfrage, sei es in Ausübung verpflichtet, das Gefährdungsrisiko einzuschätzen. Dies gelte auch in Fällen von (drohenden) Zwangsverheiratung und Frühehen. Als Maßnahme der akuten Krisenintervention sei das Jugendamt im Falle des Vorliegens einer dringenden Gefahr für das Wohl eines Kindes oder Jugendlichen berechtigt und verpflichtet, das Kind oder den Jugendlichen in Obhut zu nehmen. Jugendämter sind in einem solchen Falle befugt, das Kind oder den Jugendlichen in eigenen Wohneinrichtungen, das sind oft Jugendwohngruppen, unterzubringen. Zur Prävention setzen Bund und Länder auf Schulung von Lehrpersonal, um drohende Zwangsverheiratungen vielleicht im Vorfeld zu erkennen und Hilfe anzubieten.   

Keine Zwangsehen in einer freiheitlichen Gesellschaft

Der Staat hilft den Frauen mit rechtlichen Maßnahmen. So kann im Falle einer Zwangsehe die Eheaufhebung mit einer verlängerten Frist von drei Jahren beantragt werden. Ein dichtes Netz an Beratungsstellen und Frauenhäusern existiert in Deutschland ebenfalls. Die Seite zwangsheirat.de von Terre de Femmes bietet einen umfangreichen Überblick über die rechtliche Lage, staatliche und private Hilfsangebote sowie aktuelle Informationen rund um das Thema Zwangsverheiratung. Dort findet sich eine interaktive Karte mit Hilfsangeboten. Die Arbeitsstelle Frauenseelsorge der Deutschen Bischofskonferenz verwies auf Nachfrage auf die Aktion Sowoldi (Solidarität mit Frauen in Not) und deren Hilfsangebote. Eine Suche bei "In Via", dem Katholischen Verband für Mädchen- und Frauensozialarbeit blieb ergebnislos. Die "eva Evangelische Gesellschaft im Großraum Stuttgart" eröffnete aktuell die "NADIA-Zuflucht und Clearing für junge Migrantinnen, die von Gewalt im Namen der Ehre und Zwangsverheiratung bedroht oder betroffen sind". Dort stehen neben vier Plätzen für minderjährige Mädchen zwei Notaufnahmeplätze für volljährige junge Frauen bereit. Die Zwangsehe von jungen Frauen ist ein recht nachrangiges Thema der Kirche, hier muss man ein wenig nach Informationen und Hilfe suchen. Da Zwangsehen von Jahr zu Jahr mehr werden, wird das Thema Staat und Gesellschaft noch weiter beschäftigen. National und international haben Menschenrechtsorganisationen wie Terre de Femmes, Care oder die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte ihre Augen und Ohren offen. "Für Zwangsheiraten", so Christine Schirrmacher in ihrem Vortrag von 2012, "darf es in freiheitlich-demokratischen Gesellschaften keine Entschuldigung geben; die Betroffenen verdienen jede Form der Hilfeleistung und Unterstützung."  


  

Die Zwangsverheiratung  aus rechtlicher Sicht   

Die Zwangsehe verstößt gegen Artikel 16 Absatz 2 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen. Dort heißt es: "Eine Ehe darf nur bei freier und uneingeschränkter Willenseinigung der künftigen Ehegatten geschlossen werden."  

Im Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, der Istanbul Konvention vom 11. Mai 2011, verpflichten sich die Vertragsstaaten in Artikel 32, die Anfechtbarkeit, Nichtigerklärung oder Auflösung einer unter Zwang geschlossenen Ehe zu ermöglichen und in Artikel 37, vorsätzliches Verhalten, durch das eine erwachsene Person oder ein Kind zur Eheschließung gezwungen oder zum Zweck einer erzwungenen Eheschließung ins Ausland gelockt wird, unter Strafe zu stellen.  

In Deutschland war die Zwangsehe bis 2011 gar nicht gesetzlich geregelt. Es gab eine Interpretation des Nötigungsparagraphen, der die Zwangsehe als schwere Nötigung ansah. Am 1. Juli 2011 trat der   237 StGB in Kraft. In diesem wird die Zwangsehe unter Strafe gestellt. Es drohen bis zu fünf Jahre Haft.  

In Österreich ist Zwangsheirat eine Straftat, für die bei einer Verurteilung bis zu fünf Jahre Haft drohen. Das regelt der   106/1/3 StGB.   

In der Schweiz ist laut Artikel 181a des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB) die Zwangsheirat ein eigener Straftatbestand. Die Zwangsheirat wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe geahndet. 

 

Die Printausgabe der Tagespost vervollständigt aktuelle Nachrichten auf die-tagespost.de mit Hintergründen und Analysen. Kostenlos erhalten Sie die aktuelle Ausgabe

Themen & Autoren
Peter Winnemöller Deutscher Bundestag Evangelische Kirche Häusliche Gewalt Regierungseinrichtungen der Bundesrepublik Deutschland Sylvia Pantel UNO Zentralrat der Muslime in Deutschland Zwangsehen

Weitere Artikel

Der Synodale Weg führt in die Irre, meint die langjährige CDU-Abgeordnete Sylvia Pantel. Ein Zwischenruf aus der Politik.
02.02.2023, 09 Uhr
Sylvia Pantel
Frühkindliche Sexualpädagogik sei Teil der Missbrauchsprävention. Auch kirchlichen Einrichtungen gilt das. Die Entwicklungspsychologie stellt es in Frage.
15.04.2023, 07 Uhr
Franziska Harter

Kirche

Rom sorgt für erstaunliche Meldungen. Die jüngste betrifft die Versetzung des ehemaligen Papstsekretärs als „Privatmann“ nach Freiburg.
04.06.2023, 11 Uhr
Guido Horst
Die ZdK-Vorsitzende sorgt sich um die Zukunft der deutschen Kirchenreform. Doch „wortbrüchig“ sind nicht die Bischöfe, sondern diejenigen, die ihre Vollmacht nun nicht mehr anerkennen wollen.
02.06.2023, 11 Uhr
Jakob Ranke
Abbé Thomas Diradourian spricht mit der „Tagespost“ über die Zukunft der Gemeinschaft Saint Martin in Deutschland.
02.06.2023, 16 Uhr
Manuel Hoppermann
Manfred Lütz hat den Klassiker "Einführung in das Christentum" von Joseph Ratzinger in kompakter Form neu  herausgegeben.
03.06.2023, 19 Uhr
Sebastian Moll
Als Schlüsselanhänger oder Gartendeko: Engel sind populär. In der 60. Folge des Katechismuspodcasts erklärt Pfarrer Guido Rodheudt, was der Katechismus über die Boten Gottes lehrt.
03.06.2023, 14 Uhr
Meldung