Die Kommunen sind erzürnt und das zu Recht. Wegen des hohen Zustroms nach Deutschland – allein im vergangenen Jahr kamen 1,1 Millionen Ukrainer und zusätzlich 250 000 Asylbewerber – fordern sie die Unterstützung des Bundes. Die Belastungsgrenze ist erreicht und an manchen Orten bereits überschritten.
Wer es einmal nach Deutschland geschafft hat, kann bleiben
Doch der Kanzler will das Thema von sich fernhalten. Aussicht auf Entlastung brachte deshalb der von seiner Innenministerin hastig arrangierte „Gipfel“ keine. Im Gegenteil: Man konnte den Eindruck gewinnen, dass die Innenministerin den Zustrom gar nicht als Herausforderung begreift. Sie folgt damit dem Pfad, den die Ampel nach der Bundestagswahl eingeschlagen hat. Mit ihren Beschlüssen im Bereich des Asylrechts sandte sie die Botschaft in die Welt: Wer es einmal nach Deutschland geschafft hat, kann und darf bleiben, ungeachtet der Frage, ob man schutzbedürftig ist.
Deutschland muss seinen humanitären Verpflichtungen gerecht werden. Wir wollen Menschen Schutz vor Tod und Verfolgung gewähren. Doch das bedeutet nicht, Tür und Tor zu öffnen.
Damit die begrenzten Aufnahmekapazitäten Schutzbedürftigen zugutekommen und um die Akzeptanz für das Asylsystem zu bewahren, sind Maßnahmen zur Reduktion der illegalen Migration dringend geboten. Dazu gehört etwa die Einstufung weiterer Herkunftsstaaten als sicher, eine wirkliche Rückführungsoffensive, eine Intensivierung der Grenzkontrollen, Asylverfahren an den EU-Außengrenzen und auch Druck auf die Staaten, die durch ihre Politik illegale Migration nach Deutschland befördern: Keine Handelserleichterungen, keine Visaerleichterungen und keine Entwicklungshilfe für Staaten, die ihrer völkerrechtlichen Verpflichtung, eigene Staatsbürger zurückzunehmen, nicht nachkommen. Es bleibt zu hoffen, dass sich die Koalition eines Besseren besinnt.
Der Autor ist Erster Parlamentarischer Geschäftsführer der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Er gehört seit 2013 für die CDU dem Bundestag an.
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