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Ideologie oder Gerechtigkeit

„One man, one vote“ – Warum das Familienwahlrecht und nicht Kinderrechte dringend ins Grundgesetz gehören. Von Jürgen Liminski
Bundestag - Haushalt
Foto: dpa | Verstehen sich sichtlich gut: Die Bundesminister Manuela Schwesig und Heiko Maas (beide SPD) bei der Begrüßung im Plenarsaal.

Die Vorschläge häufen sich. Alle wollen der Familie helfen – und deren Stimmen ernten. Aber im Hintergrund lauert der Finanzvorbehalt, weshalb nach der Bundestagswahl das Interesse der Politik an der Familie schlagartig verschwinden wird. Es sei denn, man verfolgt auch ideologische Ziele. Das darf man bei den jüngsten Vorschlägen vermuten, erst recht, wenn sie im Namen des Kindeswohls präsentiert werden. So geschehen mit Justizminister Heiko Maas und Familienministerin Manuela Schwesig, beide SPD. Sie wollen nun die Rechte von Kindern im Grundgesetz verankern.

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