Juristisch versierte Beobachter hatten es vorausgesehen: Der Versuch der früheren Innenministerin Nancy Faeser (SPD), die größte Oppositionspartei als „gesichert rechtsextremistisch“ zu etikettieren, ist krachend gescheitert. Das Kölner Verwaltungsgericht hat es dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) untersagt, die AfD so zu bezeichnen. Die Begründung des BfV war wenig überzeugend. In einem Gutachten hatte es Tausende Äußerungen von AfD-Politikern zusammengetragen und für extremistisch erklärt. Die Forderung, den Ausländeranteil in Kita-Gruppen zu deckeln, gehörte ebenso dazu wie die Feststellung, die Migration sei „die Mutter aller Krisen“. Nach diesem Maßstab wären auch Bildungsministerin Karin Prien (CDU) ...
Hubertus Knabe fordert: Sinan Selen muss zurücktreten
Der Verfassungsschutz muss nach dem AfD-Urteil Konsequenzen an der Spitze ziehen, meint der Historiker und Publizist in einem Gastbeitrag.
