Können, dürfen, sollen am 19. September, wenn Lebensrechtler beim diesjährigen "Marsch für das Leben" unter Polizeischutz durch Berlin ziehen, um für den Schutz des Lebens von Menschen von der Zeugung bis zum natürlichen Tod zu demonstrieren, die Kirchenglocken läuten? Im 650 Kilometer weit entfernten Speyer beschäftigt dies - neben vielem anderen - derzeit auch Bischof Karl-Heinz Wiesemann.
Pfarrer bittet in Brief an Bischof um Glockenläuten
Grund ist ein Brief des Pfarrers der Gemeinde St. Anna in Kirchheimbolanden, Stefan Haag. Der hatte dem Bischof einen Brief geschrieben. In dem Schreiben bittet Haag Bischof Wiesemann - im eigenen Namen sowie in dem von nicht näher genannten "weiteren Mitbrüdern" -, am 19. September zu dessen Beginn (11 Uhr) oder zu Beginn des ökumenischen Gottesdienstes (17 Uhr) ein Glockengeläut "für unser ganzes Bistum offiziell zu empfehlen". Der Grund: Ziel des jährlichen Marsches sei die "Sensibilisierung der Menschen für den Schutz der ungeborenen Kinder". Schließlich habe der Generalvikar im vergangenen Jahr auch dazu aufgerufen "mit Geläut die Friedens- und Umweltaktivitäten zu unterstützen und sich damit solidarisch zu erklären".
Da der Bischof zudem "gute Beziehungen zum evangelischen Kirchenpräsidenten in Speyer pflege", könne er "vielleicht sogar die protestantische Seite dafür gewinnen". Abschließend heißt es, Haag und seine nicht näher genannten "weiteren Mitbrüder" seien "sich bewusst, dass diese Aktion für uns und natürlich dann auch vor allem für Sie Kreuztragen bedeutet, den die öffentlichen Medien werden, wenn sie diese Aktion nicht verschweigen, bestimmt negativ kommentieren. Aber zur Kreuzesnachfolge ruft uns Jesus im Evangelium dieses Sonntages ja auf. Wir hoffen auf Ihre Unterstützung und beten um Mut für Sie."
"Leider auch Rechtspopulisten darunter"
Bischof Wiesemann antwortete auf das Schreiben vom 29. August am 3. September wie folgt: Er teile das Anliegen des Pfarrers, "dass der Schutz des menschlichen Lebens in all seinen Dimensionen, insbesondere auch der Schutz des ungeborenen Lebens, zum Kern der christlichen Botschaft gehört und daher Anlässe braucht, um ins öffentliche Bewusstsein geholt zu werden". Weiter heißt es: Der Marsch sei "eine freie Initiative unterschiedlicher Gruppen (leider sind auch Rechtspopulisten darunter). Er ist keine kirchliche Aktion im eigentlichen Sinne, auch wenn das Grundanliegen von der Kirche unterstützt wird. Ein Glockengeläut aus diesen Anlass kommt allerdings für mich nicht in Frage."
Die "Tagespost" wollte nun von Bischof Wiesemann wissen, wie genau der geklammerte Einschub "(leider sind auch Rechtspopulisten)" darunter, verstanden werden müsse. Bezöge er sich auf die "Initiative unterschiedlicher Gruppen" oder meine der Bischof, dass an dem Marsch auch Rechtspopulisten teilnähmen? Eine entsprechende Anfrage beschied der Pressesprecher des Bistums Speyer, Markus Herr, noch am gleichen Tag wie folgt: "Bischof Wiesemann versteht die Aussage ganz klar im zweiten Sinne. Er schätzt und unterstützt den Einsatz der Organisatoren und Teilnehmer für die unantastbare Würde des menschlichen Lebens, bedauert jedoch, dass sich nicht verhindern lässt, dass einige Rechtspopulisten am Marsch für das Leben teilnehmen und dies medienwirksam kundtun."
AfD-Mitglieder können nicht des Feldes verwiesen werden
Das tun auch die Lebensrechtler: So wird etwa die Tatsache, dass die AfD-Politikerin Beatrix von Storch im vergangenen Jahr die Kundgebung zu Beginn des Marsches für ein ausgiebiges Foto-Shooting nutzte, von keinem der Verantwortlichen goutiert. Nur kann der Bundesverband Lebensrecht weder Pressefotografen verbieten, unter tausenden Besuchern wie wild das einzige prominente AfD-Mitglied abzulichten, noch kann er eine gewählte Volksvertreterin, die nach getaner Arbeit verschwindet und sich ansonsten nichts zuschulden kommen lässt, des Feldes verweisen.
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