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Gastkommentar: Mehrehe behindert Integration

Mehrehe verstößt hierzulande gegen geltende grundlegende Gerechtigkeitsvorstellungen und muss ein klares Ausschlusskriterium bei Einbürgerungen sein.

Wer die deutsche Staatsbürgerschaft erwirbt, bekennt sich zu unserem Land und unseren Grundwerten. Mit den letzteren ist die Mehrehe prinzipiell nicht vereinbar. Das Eingehen einer Doppel- beziehungsweise Mehrfachehe ist nach deutschem Recht unzulässig, der Paragraph 172 des Strafgesetzbuchs ahndet Verstöße mit bis zu dreijähriger Freiheitsstrafe. Und es ist nur folgerichtig, demjenigen, der eine Mehrehe eingeht, die Einbürgerung hierzulande zu verweigern. Die Einhaltung unserer Gesetze muss für alle gelten, die hier leben. Die Mehrehe widerspricht dem Prinzip der Einehe, wie es in Artikel 6 Absatz 1 des Grundgesetzes dargelegt wird, sowie dem Grundsatz der Geschlechtergleichbehandlung, der in Artikel 3 des Grundgesetzes ausgeführt ...

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