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Gastkommentar : Kein Sachbezug

Im Fall Renate Künast ist „Sachbezug“ das entscheidende Stichwort. Dieser war bei den Beschimpfungen nicht vorhanden.
Kritik am Urteil zu Beschimpfungen Renate Künasts
Foto: Silas Stein (dpa) | Das Urteil gegen Renate Künast ist falsch und dürfte keinen Bestand haben, meint der Rechtsanwalt Ralf Höcker.

Renate Künast hat gegen Facebook geklagt und verloren. Anonyme Nutzer hatten sie in Kommentaren so bezeichnet: „Stück Scheisse“, „Drecksfotze“, „Sondermüll“, „Schlampe“, „krank im Kopf, „altes grünes Drecksschwein“, „geisteskrank“, „kranke Frau“, „gehirnamputiert“, „alte perverse Dreckssau“.

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