In den Jahren 2005 und 2009 gab es im Bundestag fraktionsübergreifende Initiativen zur Einführung des Familienwahlrechts. Trotzdem wird diese Forderung noch immer als mittelfristig aussichtslos bewertet. Aber wer die geschichtliche Entwicklung des Wahlrechts kennt, kann nichts anderes erwarten. Wahlrechtsfragen sind Machtfragen. Die Wahlrechtsänderung muss - wie 1919 das Frauenwahlrecht - erkämpft werden. Ursprünglich war das Wahlrecht eine exklusive Angelegenheit. Kaiser und Könige wurden jahrhundertelang durch Kurfürsten gewählt. Erst im 19. Jahrhundert erhielten Grundbesitzer ein Wahlrecht.
Für ein Wahlrecht von Geburt an
Deutschland benötigt dringend eine nachhaltige und energische Familienpolitik. Die Einführung des Familienwahlrechtes könnte hier neuen Schwung verleihen. Ein Gastbeitrag.
