MENÜ
Klarer Kurs, Katholischer Journalismus
Archiv Inhalt Familienwahlrecht

Für ein Wahlrecht von Geburt an

Deutschland benötigt dringend eine nachhaltige und energische Familienpolitik. Die Einführung des Familienwahlrechtes könnte hier neuen Schwung verleihen. Ein Gastbeitrag.
Debatte um Familienwahlrecht
Foto: Sebastian Gollnow (dpa) | Ein Säugling kurz nach der Geburt: Es legt seine Hand in die der Mutter. So wäre es auch beim Familienwahlrecht. Die Eltern würden bis zur Volljährigkeit stellvertretend für ihr Kind abstimmen.

In den Jahren 2005 und 2009 gab es im Bundestag fraktionsübergreifende Initiativen zur Einführung des Familienwahlrechts. Trotzdem wird diese Forderung noch immer als mittelfristig aussichtslos bewertet. Aber wer die geschichtliche Entwicklung des Wahlrechts kennt, kann nichts anderes erwarten. Wahlrechtsfragen sind Machtfragen. Die Wahlrechtsänderung muss - wie 1919 das Frauenwahlrecht - erkämpft werden. Ursprünglich war das Wahlrecht eine exklusive Angelegenheit. Kaiser und Könige wurden jahrhundertelang durch Kurfürsten gewählt. Erst im 19. Jahrhundert erhielten Grundbesitzer ein Wahlrecht. Ab 1871 gab es das Wahlrecht für Männer ab dem vollendeten 25.

Hinweis: Dieser Archiv-Artikel ist nur für unsere Digital-Abonnenten verfügbar.
Digital-Abo
14,40 € / mtl.
  • monatlich kündbar
  • Unbegrenzter Zugriff auf die-tagespost.de.
  • Unbegrenzter Zugriff auf alle ePaper-Ausgaben.
  • Für Print-Abonnenten nur 3,00€ / mtl.
Unsere Empfehlung
3 Wochen Kostenlos
0,00
  • Mit Vertrauensgarantie
  • Lieferung endet automatisch
  • Ohne Risiko
Abonnement Print
17,20 € / mtl.
  • Mit Vertrauensgarantie
  • Digitales Upgrade möglich
  • Flexible Zahlweisen möglich