Der Titel in der „Bild“-Zeitung klingt alarmistisch: „Extra-Feiertage für Muslime?“, fragte das Boulevardblatt. Dahinter steckt ein Vertrag, den das schleswig-holsteinische Bildungsministerium mit dem Landesverband der Islamischen Kulturzentren Norddeutschlands abgeschlossen hat. Darin wird unter anderem geregelt, dass muslimische Schüler, Beamte und Beschäftigte am ersten Tag des Ramadan und am Opferfest freigestellt werden können.
Dies sei aber, wie der Sprecher des Bildungsministeriums Wilko Huper ausführte, keine juristische Sonderregelung für Muslime, es gebe für sie keine zusätzlichen Feiertage. Es ist nun lediglich so, dass die Arbeitnehmer aus Anlass solcher Feiertage an den Arbeitgeber einen Antrag auf Urlaub stellen können. Und der könne natürlich auch aus betrieblichen Gründen zurückgewiesen werden. Gerechnet werde dieser Tag dann wie ein Urlaubstag.
Kein zusätzlicher Feiertag für Muslime
Also kein zusätzlicher Feiertag für Muslime. Schüler können an diesen Tagen entschuldigt im Unterricht fehlen. Ließe sich dann so eine Regelung nicht auch informell lösen – wie wahrscheinlich bisher auch schon vielerorts geschehen? Die schleswig-holsteinische Bildungsministerin Dorit Stenke (CDU), die den Vertrag unterschrieben hat, hob gegenüber der „Bild“ die „Symbolkraft“ hervor. Der Vertrag solle zum Ausdruck bringen, „dass Menschen muslimischen Glaubens Teil unserer Gesellschaft“ seien. In den Bundesländern Hamburg, Berlin, Hessen und Nordrhein-Westfalen bestehen bereits ähnliche Regelungen.
Der neue Vertrag soll, so die Perspektive, auch den Weg in Richtung eines islamischen Religionsunterrichts in den Schulen ebnen. Der Landesverband der Islamischen Kulturzentren Norddeutschlands umfasst in Schleswig-Holstein zwölf Gemeinden mit etwa 12.000 Mitgliedern. Der Dachverband ist nach Artikel 140 des Grundgesetzes als Religionsgemeinschaft anerkannt.
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