Der Titel in der „Bild“-Zeitung klingt alarmistisch: „Extra-Feiertage für Muslime?“, fragte das Boulevardblatt. Dahinter steckt ein Vertrag, den das schleswig-holsteinische Bildungsministerium mit dem Landesverband der Islamischen Kulturzentren Norddeutschlands abgeschlossen hat. Darin wird unter anderem geregelt, dass muslimische Schüler, Beamte und Beschäftigte am ersten Tag des Ramadan und am Opferfest freigestellt werden können.
Freie Tage für Muslime
Eine neue Regelung in Schleswig-Holstein soll Muslimen ermöglichen, zu Beginn des Ramadan und zum Opferfest einen Urlaubstag zu beantragen.
