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Freie Tage für Muslime

Eine neue Regelung in Schleswig-Holstein soll Muslimen ermöglichen, zu Beginn des Ramadan und zum Opferfest einen Urlaubstag zu beantragen.
Ramadan
Foto: imago stock&people | Gebet zu Beginn des Fastenmonats Ramadan in einer Berliner Moschee: Muslime sollen sich an hohen religiösen Feiertagen in Schleswig-Holstein einen Urlaubstag nehmen können.

Der Titel in der „Bild“-Zeitung klingt alarmistisch: „Extra-Feiertage für Muslime?“, fragte das Boulevardblatt. Dahinter steckt ein Vertrag, den das schleswig-holsteinische Bildungsministerium mit dem Landesverband der Islamischen Kulturzentren Norddeutschlands abgeschlossen hat. Darin wird unter anderem geregelt, dass muslimische Schüler, Beamte und Beschäftigte am ersten Tag des Ramadan und am Opferfest freigestellt werden können.

Hinweis: Dieser Artikel ist vor Abschluss des Probeabos erschienen, weswegen er in diesem nicht enthalten ist.
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