Bundesinnenministerin Nancy Faeser hatte den Versuch unternommen, durch eine Verbotsverfügung das Compact-Magazin zu stoppen. Nach einem Eilantrag hat das Bundesverwaltungsgericht nun entschieden, dass das Magazin bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache zunächst weiter erscheinen kann. Das Verbot der Ministerin hatte sich nicht gegen das Magazin, sondern gegen die dahinter stehende GmbH gerichtet. Dazu hat sie sich auf das Vereinsrecht berufen. Nancy Faesers Entscheidung, das Vereinsrecht zur Durchsetzung ihrer Maßnahmen zu nutzen, wird von Kritikern der Maßnahme als Versuch gesehen, gesetzliche Schlupflöcher zu nutzen, um ein Medium zu verbieten, das normalerweise durch die Meinungs- und Pressefreiheit geschützt sei. Die Wahl des ...
Faeser blamiert: Übersteht sie das „Compact“-Urteil?
Die Aufhebung des „Compact“-Verbotes war für Bundesinnenministerin Nancy Faeser eine schwere Klatsche. Wird sie als „Verfassungsministerin“ diese Peinlichkeit politisch überleben?
