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Es könnte zu einer Neuauszählung der Bundestagswahl kommen

Und das wäre gar nicht mal so schlecht, schreibt der Politikwissenschaftler Eckhard Jesse in einem Gastbeitrag.
Parteianstecker vom Bündnis Sahra Wagenknecht, Stimmzettel mit Wahlkreuz
Foto: IMAGO/Christian Ohde (www.imago-images.de) | Wie immer das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ausfällt: Artikel 41 des Grundgesetzes, wonach der Bundestag über die Wahlprüfung bestimmt, bedarf der Revision.

Bei der Bundestagswahl 2025 scheiterte das BSW mit 9.529 Stimmen hauchdünn an der Fünfprozentklausel. Die Partei legte beim dafür zuständigen Wahlprüfungsausschuss aufgrund zahlreicher Ungereimtheiten, die nicht auf Manipulation beruhten, Einspruch ein und forderte eine bundesweite Neuauszählung. Dem Nein des Ausschusses folgt mit Sicherheit der Bundestag. Diesem Votum schließt sich – so gewiss wie das Amen in der Kirche – die Klage der Partei vor dem Bundesverfassungsgericht an. Es geht um einen ordnungsgemäßen Ausgang der Wahl Der Wahlprüfungsausschuss sieht keine mandatsrelevanten Fehler. Die Stellungnahme enttäuscht und lässt sich kaum auf die Argumente des BSW ein. Ein Beispiel: In zahlreichen Wahllokalen erhielt die ...

Hinweis: Dieser Artikel ist vor Abschluss des Probeabos erschienen, weswegen er in diesem nicht enthalten ist.
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