Es gibt nur wenige Debatten, die derart überflüssig sind wie die nun losgetretene über eine generelle Impflicht gegen das SARS-CoV-2-Virus. Und das aus mehr als nur einem Grund.
Derjenige, an dem niemand vorbeikommt, lautet: Die derzeit verfügbaren Impfstoffe sind gar nicht für alle zugelassen. Dass die Europäische Union nach dem mRNA-Impfstoff von Biontech nun auch dem US-Hersteller Moderna eine bedingte Zulassung für das Inverkehrbringen seines Vakzins bei den 12- bis 17-Jährigen erteilte, ändert daran nichts. Denn für unter 12-Jährige hat bislang keiner der Impfstoffhersteller eine Zulassung auch nur beantragt. Der Grund hier: Die Daten, die dann vorzulegen wären, wurden von manchen noch gar nicht, von anderen noch nicht im erforderlichen Umfang erhoben.
Allgemeine Pflicht - ein Widerspruch in sich
Mehr noch: Selbst bei den bereits zugelassenen Impfstoffen empfiehlt die Ständige Impfkommission Impfungen in der Altersgruppe der 12- bis 17-Jährigen nur, wenn diese aufgrund bestimmter Vorerkrankungen ein stark erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf einer COVID-19-Erkrankung besitzen. Eine allgemeine Pflicht aber, die sich von vielen gar nicht erfüllen lässt, wäre – wie ein schwarzer Schimmel – ein Widerspruch in sich. Es kann sie nicht geben.
Aber selbst wenn alle Bürger leisten könnten, wozu einige Politiker sie verpflichten wollen, verböte sich eine Impfpflicht. Auch das aus mehreren Gründen. Der einfachste basiert ebenfalls auf einem medizinischen Faktum und lautet schlicht: Keiner der COVID-19-Impfstoffe vermag zu halten, was sich die Befürworter einer Impfpflicht von ihnen versprechen. Denn sie alle schützen Geimpfte relativ zuverlässig lediglich vor einem schweren Verlauf einer COVID-19-Erkrankung, nicht jedoch davor, sich mit dem Virus zu infizieren, noch davor, es an andere weiterzugeben. Weil das so ist, müssen auch vollständig Geimpfte beim Einkauf, Friseur oder dem Besuch des Gottesdienstes weiterhin Maske tragen und Abstand wahren und werden eben nicht nach Vorlage eines Impfnachweises davon enthoben.
Den Souverän nicht zu Untertanen degradieren
Erschwerend hinzu kommt, dass rund 80 Prozent derjenigen, die positiv auf das Virus getestet werden, keinerlei Krankheitssymptome aufweisen. Die Gefahr, ernsthaft oder gar tödlich an COVID-19 zu erkranken, ist also nicht für jeden gleich hoch. Gleiches gilt – statistisch betrachtet – auch für die schweren Nebenwirkungen (u.a. Hirnvenenthrombosen), die tatsächlich nur wenige Geimpfte davontragen. Nur lässt sich das nicht gegeneinander aufrechnen. Die Regierung kann Bürger nicht verpflichten, den angesichts fehlender „steriler Immunität“ überschaubaren allgemeinen Nutzen einer Handlung zu sozialisieren, die – im Falle des Falles – erheblichen Nebenwirkungen dagegen jedoch vollständig zu privatisieren. Tut sie es, degradiert sie den Souverän, das Volk, zu Untertanen.
Ähnliches gilt für die unselige Debatte über „Privilegien für Geimpfte“. Der Staat verleiht den Bürgern keine Grundrechte, sondern erkennt an, dass sie solche besitzen. Ergo hat alles staatliche Handeln die Grundrechte zu respektieren. Ihre Einschränkung bedarf guter Gründe und ist zu unterlassen, sobald sie entfallen. Von Genesenen, Geimpften und negativ Getesteten geht ein vergleichbares Infektionsrisiko aus. Sie sind daher auch gleich zu behandeln.
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