Beim Kongress der CDU/CSU-Fraktion „Kinder- und Jugendschutz im digitalen Raum“ am Dienstag haben Eltern, Jugendpsychiater und Jugendvertreter von der Politik gefordert, die Betreiber von Online-Plattformen zum Kinder- und Jugendschutz zu zwingen. Verifizierte Altersgrenzen betrachteten sie als unabdingbar, um die Regeln des Kinder- und Jugendschutzes auch in der digitalen Welt durchzusetzen.
Auf die Einladung der Unionsfraktion kamen rund 400 Gäste, erwartet worden waren etwa 200 Teilnehmer. Alle Vertreter der Unionsfraktion zeigten, wie ernst sie die Sorgen von Eltern, Lehrern und Fachvertretern der Kinder- und Jugendtherapie nahmen, die das Publikum umtrieben. Zwei Tage zuvor hatte die von der Bundesfamilienministerin eingesetzte Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ ihre Bestandsaufnahme vorgelegt.
Mit politischen Floskeln geben sie sich nicht zufrieden
Als „erschütternd“ bezeichnete die Familienpolitikerin Anne König die Befunde des Berichts, die zum Beispiel eine Onlinezeit von durchschnittlich 249 Minuten bei 16- bis 17-Jährigen belegen. In einer Pressemitteilung dazu forderte die Unionsfraktion, „den digitalen Raum gemeinsam mit einem ausgewogenen Ansatz aus Schutz, Teilhabe und Befähigung weiterzuentwickeln“.
Dass sich das Publikum mit derlei politischen Floskeln nicht zufriedengeben würde, war den Unionspolitikern bewusst. So fand der Fraktionsvorsitzende Jens Spahn deutliche Worte in Bezug auf eine Digitalwelt, in der „schon Neunjährige Kinder mit Gewaltpornos“ konfrontiert würden. Auch er beobachte im familiären Umfeld bei Jugendlichen eine Fixierung auf das Smartphone, die mit Drogensucht vergleichbar sei.
Die „Auswirkungen von unkontrolliertem Social-Media-Konsum auf Kinder und Jugendliche“ debattierte das erste Panel mit dem Jugendpsychiater Jörg Fegert, dem „Digitaltrainer“ Daniel Wolff, der Jurastudentin Anna Rinsche und Verena Holler, die als Sprecherin der Initiative „Smarter Start ab 14“ auftrat. Während sich Fegert aus Rücksicht auf seine Mitgliedschaft in der Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ mit politischen Forderungen zurückhielt, plädierte der „Digitaltrainer“ Wolff, der jahrelang als Korrespondent für das IT-Magazin CHIP im Silicon Valley tätig war, nachdrücklich für Altersgrenzen. Als Digitaltrainer habe er im Zuge der Diskussion um solche Beschränkungen etwa 3.000 Schüler in Workshops erlebt. Eine überwältigende Mehrheit habe sich für Altersgrenzen ab 14 oder sogar ab 16 Jahren ausgesprochen, Gegenstimmen seien äußerst selten.
„Falsche Bilder“, „sinnlose Trends“ und Verblödung
Dieses Stimmungsbild bestätigte Anna Rinsche: Die Jugendlichen hätten den Eindruck, Zeit durch endloses Scrollen zu verschwenden, unter „falschen Bildern“, „sinnlosen Trends“ und Verblödung („brainrot“) zu leiden. Sie erklärte auch, warum sich die Jugendlichen nicht selbst aus dieser Abwärtsspirale befreien könnten: Die Angst vor sozialer Isolation sei zu groß, der Gruppendruck übermächtig.
Die Ohnmacht der Eltern veranschaulichte die Juristin Verena Holler: Schon beim Suchen nach Folgen von „Bibi und Tina“ würden Kinder auf pornographische Angebote wie „Bibi Bumsberg“ stoßen. Unter solchen Bedingungen sei „Teilhabe“ an der digitalen Welt nicht sinnvoll. Dafür müssten die Medien erst Jugendschutz ermöglichen. Für Gerichtsprozesse in den USA analysierte interne Dokumente der Medienkonzerne zeigten eindeutig, dass die Algorithmen auf die Maximierung der Onlinezeit abzielten. Fahrlässigkeit sei noch der mildere Vorwurf, ein Gericht in Delaware habe den Konzernen sogar Vorsatz vorgeworfen. Hollers unmissverständliche Botschaft: „Es gibt kein Nichtschwimmerbecken auf Social Media“. Die Verantwortung müssen die Seiten wechseln – von den Familien zu den Plattformen, die Regeln einhalten müssten.
Regeln der analogen Welt in der digitalen Welt durchsetzen
In der analogen Welt geltende Regeln des Jugendschutzes müssten endlich online durchgesetzt werden – das war Konsens. Die entgegenstehenden Hindernisse diskutierte das zweite Panel „Zwischen Recht und Technik: Wie kann ein effektiver Schutz aussehen?“ Während der Medienrechtler Mark Coleman den Vorrang des Digital Services Act (DSA) der EU betonte, plädierte der Direktor der Landesmedienanstalt NRW, Tobias Schmid, für eine „nationale Eskalation“, um die EU-Kommission unter Handlungsdruck zu setzen. Seine Position erläuterte er am Beispiel seiner Erfahrungen mit Maßnahmen gegen „Pornhub“, die seit Monaten von der EU-Kommission verzögert würden.
Welche technischen Möglichkeiten es gibt, um eine datenschutzgerechte Altersverifikation zu ermöglichen, erklärte Thorsten Lodderstedt, der das Projekt zur Entwicklung einer Endkunden-Identitäten-Wallet der Bundesagentur für Sprunginnovationen leitet. In der Diskussion wurde betont, dass der deutsche Gesetzgeber von Australien lernen kann, das seine Erfahrungen mit der Altersverifikation evaluiert und transparent darstellt. Auf eine verpflichtende Altersverifikation legte sich Jens Spahn an diesem Abend nicht fest, bezeichnete sie aber als mögliche Regelung in einem Gesetzentwurf, der bis zur Sommerpause vorliegen soll.
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