In der Koalition von Union und SPD gibt es Streit über die korrekte Interpretation des Koalitionsvertrages. Anlass ist eine Einlassung der Potsdamer Verfassungsrechtlerin Frauke Brosius-Gersdorf. In der ZDF-Sendung „Markus Lanz“ vom 15. Juli hatte die SPD-Kandidatin für einen Richterposten beim Bundesverfassungsgericht erklärt: „Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes darf es eine Leistungspflicht bei Schwangerschaftsabbrüchen nur geben, wenn er rechtmäßig ist. Also geht auch der Koalitionsvertrag davon aus, dass der Schwangerschaftsabbruch in der Frühphase rechtmäßig ist“.
„Enger Spielraum“ für Kostenübernahme von Abtreibungen
Die Koalition streitet über Ausweitung der Finanzierung vorgeburtlicher Kindstötungen. Die Union beruft sich dabei auf neues Rechtsgutachten.
