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„Enger Spielraum“ für Kostenübernahme von Abtreibungen

Die Koalition streitet über Ausweitung der Finanzierung vorgeburtlicher Kindstötungen. Die Union beruft sich dabei auf neues Rechtsgutachten.
Die CDU-Bundestagsabgeordnete Elisabeth Winkelmeier-Becker
Foto: IMAGO/dts Nachrichtenagentur (www.imago-images.de) | Die CDU-Bundestagsabgeordnete Elisabeth Winkelmeier-Becker meint: „Eine Veränderung bei Paragraf 218 ist nicht vereinbart und stünde im klaren Widerspruch zur Schutzpflicht des Staates gegenüber dem Ungeborenen und zur Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes.“

In der Koalition von Union und SPD gibt es Streit über die korrekte Interpretation des Koalitionsvertrages. Anlass ist eine Einlassung der Potsdamer Verfassungsrechtlerin Frauke Brosius-Gersdorf. In der ZDF-Sendung „Markus Lanz“ vom 15. Juli hatte die SPD-Kandidatin für einen Richterposten beim Bundesverfassungsgericht erklärt: „Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes darf es eine Leistungspflicht bei Schwangerschaftsabbrüchen nur geben, wenn er rechtmäßig ist. Also geht auch der Koalitionsvertrag davon aus, dass der Schwangerschaftsabbruch in der Frühphase rechtmäßig ist“.

Hinweis: Dieser Artikel ist vor Abschluss des Probeabos erschienen, weswegen er in diesem nicht enthalten ist.
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