MENÜ
Klarer Kurs, Katholischer Journalismus
Archiv Inhalt Neue EU-Verordnung

Eine Verbeugung vor der LGBTIQ-Lobby

Ursula von der Leyens Initiative zur Anerkennung von Elternschaft unterläuft das Verbot der Leihmutterschaft und das Personenstandsrecht der EU-Mitgliedstaaten. Ein Kommentar.
Adoption homosexueller Paare
Foto: Monkey Business 2 via www.imago-images.de (www.imago-images.de) | Die nationalstaatliche Gesetzgebung zur Leihmutterschaft wie zum Adoptionsrecht droht von einer neuen EU-Verordnung ausgehebelt zu werden.

Wer ist schon gegen das Kindeswohl? Wer möchte verantworten, dass die Rechte und Ansprüche von Kindern gefährdet werden, nur weil ihre Erziehungsberechtigten reisen oder den Wohnsitz wechseln? So ist man versucht, der EU-Kommission freudig den roten Teppich auszurollen, wenn sie im Namen des Kindeswohls der EU-weiten Anerkennung von Elternschaft den Weg bahnen möchte. Doch dieser Versuchung sollte man widerstehen, denn was hier als Kindeswohl getarnt präsentiert wird, ist eine allzu tiefe Verbeugung vor den Interessen der LGBTIQ-Lobby.

Hinweis: Dieser Archiv-Artikel ist nur für unsere Digital-Abonnenten verfügbar.
Digital-Abo
14,40 € / mtl.
  • monatlich kündbar
  • Unbegrenzter Zugriff auf die-tagespost.de.
  • Unbegrenzter Zugriff auf alle ePaper-Ausgaben.
  • Für Print-Abonnenten nur 3,00€ / mtl.
Unsere Empfehlung
3 Wochen Kostenlos
0,00
  • Mit Vertrauensgarantie
  • Lieferung endet automatisch
  • Ohne Risiko
Abonnement Print
17,20 € / mtl.
  • Mit Vertrauensgarantie
  • Digitales Upgrade möglich
  • Flexible Zahlweisen möglich