Wer ist schon gegen das Kindeswohl? Wer möchte verantworten, dass die Rechte und Ansprüche von Kindern gefährdet werden, nur weil ihre Erziehungsberechtigten reisen oder den Wohnsitz wechseln? So ist man versucht, der EU-Kommission freudig den roten Teppich auszurollen, wenn sie im Namen des Kindeswohls der EU-weiten Anerkennung von Elternschaft den Weg bahnen möchte. Doch dieser Versuchung sollte man widerstehen, denn was hier als Kindeswohl getarnt präsentiert wird, ist eine allzu tiefe Verbeugung vor den Interessen der LGBTIQ-Lobby.
Eine Verbeugung vor der LGBTIQ-Lobby
Ursula von der Leyens Initiative zur Anerkennung von Elternschaft unterläuft das Verbot der Leihmutterschaft und das Personenstandsrecht der EU-Mitgliedstaaten. Ein Kommentar.
