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Eine notwendige Klarstellung

Das Urteil des Bundesverfassungsgericht zur Triage kommt zur rechten Zeit. Der Karlsruher Richterspruch ist in seiner Bedeutung kaum zu überschätzen.
Patient liegt in einem Zimmer auf einer Corona-Intensivstation
Foto: Fabian Strauch (dpa) | Ein Patient liegt in einem Zimmer auf einer Corona-Intensivstation. Im Falle einer Triage darf niemand aufgrund einer Behinderung benachteiligt werden, urteilte das Bundesverfassungsgericht.

Die Bedeutung des Urteils zur Triage, welches das Bundesverfassungsgericht am Dienstag veröffentlichte, lässt sich kaum überschätzen. Wie ein Leuchtturm ragt es aus dem Meer ethischer Orientierungslosigkeit heraus. Zudem kommt es, wie aktuelle Begebenheiten zeigen, zur rechten Zeit. Aber der Reihe nach. Ende Juni 2020 hatten neun Menschen mit schwerwiegenden Behinderungen und Vorerkrankungen, vertreten durch die Hamburger Kanzlei "Menschen und Rechte", Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe erhoben und argumentiert: "Da ihnen wegen ihrer Behinderung ggf. in Zusammenhang mit ihrem Alter Benachteiligungen im Rahmen der gesundheitlichen Versorgung drohten" genügten "die staatlichen Maßnahmen zur Bewältigung" der Pandemie nicht den ...

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